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Straßenkriminalität in Bremen 18 junge Straßenräuber verurteilt

Die Sonderkommission "Junge Räuber" der Bremer Polizei arbeitet durchaus erfolgreich. Doch was passiert nach der Festnahme der jungen Täter? Landen sie hinter Gittern?
10.08.2024, 05:00 Uhr
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18 junge Straßenräuber verurteilt
Von Ralf Michel

Immer wieder berichtet die Polizei von Raubüberfällen auf Bremens Straßen. Ebenso regelmäßig auch über die Festnahme dieser Räuber. Ende Juli vermeldete die Innenbehörde den 60. Untersuchungshaftbefehl, der erwirkt werden konnte, seit die Polizei im September 2023 die Sonderkommission „Junge Räuber“ ins Leben rief. Dass allerdings nicht jeder der Festgenommenen am Ende auch hinter Gittern landet, belegen Zahlen der Justizbehörde.

Insgesamt geht es um 32 Untersuchungshaftbefehle. Sie betreffen die Fälle aus dem Zeitraum von September 2023 bis April 2024. Dazu kommen drei Festnahmen aus dem Sommer vergangenen Jahres. In vier dieser Fälle konnten die Haftbefehle nicht vollstreckt werden, sagt Stephanie Dehne, Sprecherin der Justizsenatorin. Dreimal, weil die Betroffenen untergetaucht waren, einmal wegen einer erfolgten Ausweisung/Auslieferung. Diese vier Verfahren wurden deshalb von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. In zwei weiteren Fällen wurde zwar vor dem Amtsgericht Bremen das Gerichtsverfahren gegen die mutmaßlichen Täter begonnen, doch auch bei ihnen ist der Aufenthaltsort inzwischen unbekannt. Beide Verfahren wurden vom Gericht eingestellt.

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

18 der zumeist aus Algerien oder Marokko stammenden Täter standen bislang vor Gericht und wurden verurteilt. Da es sich in fast allen Fällen um Jugendliche oder Heranwachsende unter 21 Jahren handelte, wurden die Angeklagten überwiegend nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. So wurde ein 19-jähriger Marokkaner für einen Raub zu einem Jahr und neun Monate Jugendstrafe verurteilt, ein 19-jähriger Algerier für eine gefährliche Körperverletzung zu einem Jahr. Ein 17-jähriger Algerier erhielt für einen Diebstahl mit Waffen eineinhalb Jahre Jugendstrafe.

In einigen Fällen fielen die Strafen höher aus, weil frühere Verurteilungen mit einbezogen wurden. So verurteilte das Amtsgericht einen 20-Jährigen sowie einen 18-Jährigen zu jeweils zwei Jahren und vier Monaten Jugendhaft. Der eine hatte wegen Diebstahls, der andere wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor Gericht gestanden.

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Einige der Täter wurden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. So muss ein 28-jähriger Algerier wegen räuberischen Diebstahls für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis und ein 21-jähriger Marokkaner wegen Raubes unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung insgesamt zweieinhalb Jahre.

In weiteren neun Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, haben die Gerichtsprozesse noch nicht begonnen (sechs) oder sind noch nicht beendet (drei). Ein weiteres Verfahren ist noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig.

Bislang ein Freispruch

Von den 18 verhängten Urteilen sind laut Justizbehörde 15 rechtskräftig. In den anderen drei Fällen laufen Berufungsverfahren. Dabei geht es um Verfahren, die mit einer langen Haftstrafe endeten. So etwa der Fall eines 21-Jährigen, der wegen Raubes zu fünf Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden war.

Mit einem Freispruch endete bislang ein einziges Verfahren. Hierbei stand ein 25-jähriger Marokkaner wegen schwerem räuberischen Diebstahl vor dem Landgericht. Ebenfalls einmal wurde die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt – ein 19-jähriger Tunesier war wegen Raubes zu eineinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Nachdem die Polizei als Reaktion auf die rasant gestiegene Zahl von Straßenraubtaten im vergangenen September die Sonderkommission „Junge Räuber“ gebildet hatte, ging die Zahl der Überfälle bis Ende 2023 kontinuierlich zurück. Seit Februar dieses Jahres war laut Innenbehörde aber wieder ein anhaltender Trend hoher Zahlen zu verzeichnen, der allerdings laut Polizei zumindest im Juni gestoppt werden konnte. Nach Informationen des ­WESER-KURIER erfasste die Polizei im vergangenen Monat 47 Straßenraubtaten, etwa 50 Prozent weniger als im Mai dieses Jahres. Noch deutlicher ist der Unterschied zum Vorjahresmonat – im Juni 2023 waren es 127 Straßenraubtaten.

Zur Sache

Wie ein Diebstahl zum schweren Raub wird

Wie hoch die Strafe in Fällen von Straßenkriminalität ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, wie der Täter vorgegangen ist. Aber auch, was er bei der Tat dabeihatte, spielt eine Rolle. Der klassische „Antänzer“, der seinem Opfer unbemerkt das Portemonnaie entwendet, kommt in der Regel mit einer Verurteilung wegen Diebstahls davon. Wendet er dabei körperliche Gewalt an, wird der Diebstahl zum Raub und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Führt der Täter darüber hinaus bei dem Überfall eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich, wie eine Pistole, ein Messer oder Pfefferspray, handelt es sich um „schweren Raub“. Hier beträgt die Mindeststrafe drei Jahre Haft. Hat der Täter die Waffe nicht nur dabei, sondern setzt sie bei dem Überfall auch ein, liegt ein "besonders schwerer Raub" vor, was dem Täter mindestens fünf Jahre Gefängnis einbringt. Allerdings hat das Gericht die Möglichkeit, auf einen „minder schweren Fall“ zu entscheiden, um zum Beispiel zwischen einer eingesetzten Pistole oder einem eingesetzten Pfefferspray differenzieren zu können.

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