Immer wieder berichtet die Polizei von Raubüberfällen auf Bremens Straßen. Ebenso regelmäßig auch über die Festnahme dieser Räuber. Ende Juli vermeldete die Innenbehörde den 60. Untersuchungshaftbefehl, der erwirkt werden konnte, seit die Polizei im September 2023 die Sonderkommission „Junge Räuber“ ins Leben rief. Dass allerdings nicht jeder der Festgenommenen am Ende auch hinter Gittern landet, belegen Zahlen der Justizbehörde.
Insgesamt geht es um 32 Untersuchungshaftbefehle. Sie betreffen die Fälle aus dem Zeitraum von September 2023 bis April 2024. Dazu kommen drei Festnahmen aus dem Sommer vergangenen Jahres. In vier dieser Fälle konnten die Haftbefehle nicht vollstreckt werden, sagt Stephanie Dehne, Sprecherin der Justizsenatorin. Dreimal, weil die Betroffenen untergetaucht waren, einmal wegen einer erfolgten Ausweisung/Auslieferung. Diese vier Verfahren wurden deshalb von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. In zwei weiteren Fällen wurde zwar vor dem Amtsgericht Bremen das Gerichtsverfahren gegen die mutmaßlichen Täter begonnen, doch auch bei ihnen ist der Aufenthaltsort inzwischen unbekannt. Beide Verfahren wurden vom Gericht eingestellt.
Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
18 der zumeist aus Algerien oder Marokko stammenden Täter standen bislang vor Gericht und wurden verurteilt. Da es sich in fast allen Fällen um Jugendliche oder Heranwachsende unter 21 Jahren handelte, wurden die Angeklagten überwiegend nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. So wurde ein 19-jähriger Marokkaner für einen Raub zu einem Jahr und neun Monate Jugendstrafe verurteilt, ein 19-jähriger Algerier für eine gefährliche Körperverletzung zu einem Jahr. Ein 17-jähriger Algerier erhielt für einen Diebstahl mit Waffen eineinhalb Jahre Jugendstrafe.
In einigen Fällen fielen die Strafen höher aus, weil frühere Verurteilungen mit einbezogen wurden. So verurteilte das Amtsgericht einen 20-Jährigen sowie einen 18-Jährigen zu jeweils zwei Jahren und vier Monaten Jugendhaft. Der eine hatte wegen Diebstahls, der andere wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor Gericht gestanden.
Einige der Täter wurden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. So muss ein 28-jähriger Algerier wegen räuberischen Diebstahls für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis und ein 21-jähriger Marokkaner wegen Raubes unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung insgesamt zweieinhalb Jahre.
In weiteren neun Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, haben die Gerichtsprozesse noch nicht begonnen (sechs) oder sind noch nicht beendet (drei). Ein weiteres Verfahren ist noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig.
Bislang ein Freispruch
Von den 18 verhängten Urteilen sind laut Justizbehörde 15 rechtskräftig. In den anderen drei Fällen laufen Berufungsverfahren. Dabei geht es um Verfahren, die mit einer langen Haftstrafe endeten. So etwa der Fall eines 21-Jährigen, der wegen Raubes zu fünf Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden war.
Mit einem Freispruch endete bislang ein einziges Verfahren. Hierbei stand ein 25-jähriger Marokkaner wegen schwerem räuberischen Diebstahl vor dem Landgericht. Ebenfalls einmal wurde die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt – ein 19-jähriger Tunesier war wegen Raubes zu eineinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.
Nachdem die Polizei als Reaktion auf die rasant gestiegene Zahl von Straßenraubtaten im vergangenen September die Sonderkommission „Junge Räuber“ gebildet hatte, ging die Zahl der Überfälle bis Ende 2023 kontinuierlich zurück. Seit Februar dieses Jahres war laut Innenbehörde aber wieder ein anhaltender Trend hoher Zahlen zu verzeichnen, der allerdings laut Polizei zumindest im Juni gestoppt werden konnte. Nach Informationen des WESER-KURIER erfasste die Polizei im vergangenen Monat 47 Straßenraubtaten, etwa 50 Prozent weniger als im Mai dieses Jahres. Noch deutlicher ist der Unterschied zum Vorjahresmonat – im Juni 2023 waren es 127 Straßenraubtaten.