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Tierschutz Auch Tiere haben Rechte

Nur Wissen kann vor Fehlern schützen: Tierhalter sollten Tauglichkeitstests ablegen müssen – damit Hund, Katze, Fisch oder Vogel nicht unter ihrer Ahnungslosigkeit leiden, meint Justus Randt.
02.12.2024, 05:00 Uhr
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Auch Tiere haben Rechte
Von Justus Randt

Simsalabim, dreimal schwarzer Kater – kein Tier möge unnötig leiden, ob es um Schoßhunde oder Schlachttiere geht. Wie Tiere behandelt werden und vieles mehr kontrolliert der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes. Amtstierärzte und ihre Mitarbeiter sind aber hauptsächlich unterwegs zu privaten Tierzüchtern und -haltern – die ihnen bei Kontrollen immer öfter aggressiv begegnen.

So viel steht fest: Wer Tiere absichtlich oder aus Unkenntnis quält, muss Probleme mit Menschen bekommen. Tierrechte sind verbrieft – vom Grundgesetz bis in die Bremische Landesverfassung. Nur wer Kenntnis über Eigenheiten und Bedürfnisse eines Tieres hat, kann auch dessen Rechte wahren. Verpflichtende Tauglichkeitstests für angehende Tierhalter sind unverzichtbar. Ebenso wie Geld für Personal und Kontrollen – die damit auch vorbeugenden Charakter haben könnten, statt nur Krisenintervention zu sein.

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