Aus einem Putenmastbetrieb im Wangerland ist Anfang Dezember ein Fall von Vogelgrippe gemeldet worden. 28.000 Puten sind aus seuchenhygienischer Überlegung vorsorglich getötet worden. Das Großgeflügel taugte nicht einmal mehr zur Weiterverarbeitung zu Festtagsbraten, es musste über die Tierkörperbeseitigungsanstalt fachgerecht entsorgt werden. Nach Angaben des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft mussten beim jüngsten großen Seuchenzug der Periode 2020/21 etwa 1,5 Millionen Tiere ohne Nutzen gekeult werden.
Die Bezeichnung Vogelgrippe steht umgangssprachlich für eine Infektionskrankheit, die durch sogenannte Influenza-A-Viren ausgelöst wird. Ihr natürlicher Reservoir-Wirt ist der in freier Wildbahn lebende Wasservogel. Die Erkrankung befällt in erster Linie Vögel. In der medizinischen Fachsprache wird sie deshalb Aviäre-Influenza genannt.
Veterinärämter sorgen bei entsprechender Meldung solch anzeigepflichtiger Ansteckungsfälle zusätzlich zur Tötungsanordnung für Schutz- und Überwachungsgebiete. Um den Ausbruchsbetrieb herum wird eine Sperrzone eingerichtet. Diese kann sich zur Überwachung des Seuchengeschehens auf einen Radius von zehn Kilometern erstrecken. Darin gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen: Zur Vermeidung des Kontakts von Wildvögeln und dem Geflügel wird eine Stallpflicht angeordnet, die unabhängig von der Zahl der Tiere auch Hobbyhaltungen betrifft. Tierschützer kritisieren das Einsperren des Hausgeflügels auf engem Raum. Der Deutsche Tierschutzbund nimmt die Debatte auf, auch um gleichzeitig gegen "nicht tiergerechte Intensivhaltungssysteme" und aktuelle Formen des Fleischkonsums zu protestieren.
Eine Möglichkeit, insbesondere das Hobbygeflügel, das ja nicht der Lebensmittelerzeugung dient, vor Ansteckung mit dem Geflügelgrippe-Virus zu bewahren, können Schutzimpfungen sein. Doch dagegen stellt sich die Geflügelindustrie auf: Beim Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft wird befürchtet, es könne dann nicht mehr unterschieden werden, welche Tiere infiziert oder nur immunisiert sind – das würde zu Handelsbeschränkungen deutscher Produkte auf internationalen Märkten führen.
Die im Bundesverband der Rassegeflügelzüchter organisierten Hobbyhühnerhalter fordern die Aufhebung des faktischen Impfverbotes. Die Anwendung von Vakzinen wenigstens für ihre Tiere sei die einzige Möglichkeit, um aus der Misere herauszukommen. In Frankreich hat man gute Erfahrungen nach der Impfung von Enten gegen die Geflügelgrippe gemacht. Zwischen Dezember und März 2024 waren überwiegend ungeimpfte Bestände von der Seuche betroffen. Das geht aus einem Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hervor.
Die Bekämpfung des Vogelgrippe-Erregers darf kein Exklusivthema unter Geflügelzüchtern bleiben, die Seuche gilt nach Covid-19 als Risikofaktor für eine weitere Pandemie. Aus den USA wird aktuell berichtet, dass Vogelinfluenzaviren über Rinder auf den Menschen übertragen wurden. Eine weitergehende Ansteckung von Mensch zu Mensch schließt die Weltgesundheitsorganisation eigentlich aus. Diese Annahme galt bisher aber auch für Übertragungswege auf den Menschen durch andere Säugetiere. In den USA sind bis Juli dieses Jahres dennoch zehn solcher Fälle bekannt geworden.
In Finnland können sich – als erstem Land – seit Kurzem Menschen, beispielsweise Tierärzte, die in engem Kontakt zu Tieren stehen, gegen den Vogelgrippeerreger impfen lassen. In Deutschland ist eine Impfung für Menschen bisher nicht geplant. Dies sei nach Ansicht des Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission, Klaus Überla, nicht notwendig, hierzulande bestehe für Menschen kein akutes Ansteckungsrisiko.
Die Debatte über Maßnahmen gegen die Vogelgrippe dehnt sich aus: Es gilt die Belange des Tierschutzes genauso zu berücksichtigen wie es darum gehen muss, gegen die Übertragung auf den Menschen vorzugehen. Forschung muss vor Methoden von Massentötungen von unter Verdacht stehendem Geflügel stehen.