In der kommenden Woche starten die Koalitionsverhandlungen von SPD, Linke und den Grünen. Noch vor der Sommerpause will die Bremische Bürgerschaft das erste Mal tagen. Dort werden 87 Politikerinnen und Politiker vertreten sein, drei mehr als in der vergangenen Wahlperiode.
Was verdienen Abgeordnete?
Genau 5318,20 Euro beträgt aktuell die sogenannte monatliche Aufwandsentschädigung für einen Abgeordneten im Bremer Parlament. Bundesweit verdienen nur die Politiker in Hamburg weniger, dort gibt es monatlich 4081 Euro. In beiden Stadtstaaten handelt es sich bei den Landtagen allerdings um sogenannte Teilzeitparlamente. In Niedersachsen sind es 7485 Euro, Spitzenverdiener sind die Parlamentarier in Nordrhein-Westfalen mit 9839 Euro pro Monat. Bundestagsabgeordnete erhalten mit 10.012 Euro noch etwas mehr. Diese Bezüge sind regulär zu versteuern. Allerdings stellen sie immer nur einen Teil der Vergütung dar. Zusätzlich gibt es in den Ländern sehr unterschiedlich geregelte Zuschüsse für Mitarbeiter und Bürokosten. Auch die Altersversorgung der Abgeordneten unterscheidet sich, ebenso die Ansprüche, die unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Parlament entstehen.
Welche Kosten werden erstattet?
In den meisten Ländern gibt es zweckgebundene, steuerfreie Pauschalen. Hamburg überweist jedem Abgeordneten monatlich 3898 Euro, um Mitarbeiter zu bezahlen, dazu kommt eine monatliche Pauschale von mindestens 740 Euro für Büromieten sowie 40 Euro für jede Sitzung. Weitaus üppiger werden in dieser Hinsicht die Abgeordneten in Sachsen und Bayern bedacht, hier gibt zusätzliche zur Vergütung jeweils über 3500 Euro allgemeine Aufwandsentschädigung, für deren Verwendung keine Nachweise erbracht werden müssen. Dazu kommen jeweils mehr als 8000 Euro für Mitarbeiter, die allerdings direkt als Gehälter überwiesen werden.
All dies entfällt in Bremen, dafür werden hier Gelder an die Fraktionen gezahlt. So erhielt die SPD beispielsweise für ihre 23 Abgeordneten in der jetzt abgelaufenen Wahlperiode 117.000 Euro monatlich, die CDU mit einem Zuschlag für die Opposition 145.000 Euro, um die Arbeit ihrer 24 Mandatsträger zu finanzieren. Über die Verwendung des Geldes müssen die Fraktionen gegenüber der Bürgerschaftsverwaltung Rechenschaft ablegen.
Welche Altersversorgung gibt es?
Allein aus dem Mandat entstehen den Bürgerschaftsabgeordneten keine Rentenansprüche. Es gibt eine sogenannte Vorsorgeaufwendung von 870 Euro im Monat. Damit kann eine individuelle Altersvorsorge finanziert werden. Diese muss allerdings zahlreiche Bedingungen erfüllen. Sie darf zum Beispiel nicht vorsehen, dass der Betrag am Ende komplett ausgezahlt wird. Zusätzlich müssen im Todesfall Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen sichergestellt sein. Schleswig-Holstein hat eine ähnliche Regelung. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg gibt es vierstellige Zuschüsse für Zahlungen an ein eigenes Versorgungswerk.
In allen übrigen Landtagen reicht dagegen die reine Mitgliedschaft, um mit Beginn des Rentenalters Ansprüche geltend zu machen. In Niedersachsen gibt es nach einem Jahr schon 2,5 Prozent der Abgeordnetenbezüge, für jedes weitere Jahr als Abgeordneter kommen 2,5 Prozent hinzu, bis zu einem Höchstbetrag von 71 Prozent. So ähnlich ist es fast überall.
Wie sind besondere Funktionen vergütet?
In allen Parlamenten werden Präsidenten, Vizepräsidenten sowie die Fraktionsvorstände höher bezahlt. In Bremen bedeutet das für den Bürgerschaftspräsidenten sowie die Fraktionsvorsitzenden das Zweieinhalbfache der Vergütung. Für die Vizepräsidenten gibt es das 1,75-fache. Hat eine Fraktion mehr als zehn Mitglieder, gibt es auch für den stellvertretenden Vorsitz einen Zuschlag von 75 Prozent. Bei mehr als 20 Mitgliedern erhalten zwei Stellvertreter das zusätzliche Salär.
Was gilt nach dem Ausscheiden aus dem Parlament?
In Bremen sind sogenannte Übergangsgelder nach dem Verlust des Abgeordnetenmandats seit 2011 ersatzlos abgeschafft. Nur Abgeordnete, die schon vorher im Parlament saßen, haben noch Ansprüche. In Niedersachsen werden dagegen nach einem Jahr im Landtag für mindestens drei Monate die Abgeordnetenbezüge weiter überwiesen. Für jedes zusätzliche Jahr im Parlament kommt ein Monat Übergangsgeld hinzu. Länger als ein Jahr wird nicht gezahlt, wobei anderes Einkommen ab dem ersten Tag angerechnet wird. Am großzügigsten werden ehemalige Parlamentarier in Schleswig-Holstein alimentiert. Im hohen Norden gibt es für jedes Jahr im Parlament nach dem Ausscheiden drei Monate das volle Abgeordnetengehalt, längstens insgesamt zwei Jahre lang. Aber auch hier wird anderes Einkommen gegengerechnet.
Was verdienen Senatoren?
Mitglieder des Bremer Senats werden nach der höchsten Besoldungsgruppe B11 für Beamte bezahlt. Das entspricht aktuell 14.457,72 Euro im Monat, die zu versteuern sind. Dazu kommen die Zuschläge für Familien und Kinder, die das Beamtenrecht vorsieht. Dienstjahre spielen allerdings keine Rolle. Kein anderer Beamter in Bremen ist sonst noch in dieser Besoldungsgruppe, die beispielsweise auch für Staatssekretäre bei Bundesministerien gilt. Die Präsidenten der Bundesgerichte sind ebenfalls ähnlich eingestuft.
Ausscheidende Senatoren können bis zu zwei Jahre Übergangsgeld erhalten, das heißt: drei Monate lang die vollen Bezüge, danach die Hälfte. Wird in dieser Zeit anderes Einkommen erzielt, wird entsprechend weniger gezahlt.
Nach mindestens vier Jahren Senatszugehörigkeit entsteht Anspruch auf eine Altersversorgung. Sie liegt dann bei rund 27,8 Prozent des Senatorengehalts. Interessantes Detail: Ist jemand eine komplette Wahlperiode als Senator tätig, gilt das auch, wenn seine Amtszeit dann weniger als vier volle Jahre betrug. Für jedes weitere Jahr im Senat kommen knapp 2,4 Prozent hinzu, mehr als 71,75 Prozent wird nicht gezahlt. Ansprüche aus anderen Altersversorgungen sorgen auch hier für Kürzungen.