Die Polizei wird in diesem Jahr den Freimarkt mit Videokameras überwachen. Eingesetzt wird dafür ein mobiler Videoanhänger, der mit einem sechs Meter hohen Mast und zwei Kameras ausgestattet ist. Damit soll das Geschehen auf dem Festplatz sowohl beobachtet als auch aufgezeichnet werden. Der Freimarkt 2023 ist das erste große Volksfest, das in der Stadt Bremen mittels Videotechnik überwacht wird. Bislang gab es so etwas nur bei den Maritimen Tagen und dem Weihnachtsmarkt in Bremerhaven.
Im Fokus der Maßnahme stehen nicht etwa gewalttätige Auseinandersetzungen alkoholisierter Volksfestbesucher oder Taschendiebe. Die Innenbehörde begründet den Einsatz der Kameras mit der Sorge vor Anschlägen oder anderen Straftaten „erheblichen Umfangs“. Zum 988. Freimarkt vom 13. bis 29. Oktober werden rund eine Million Besucher erwartet. Mehrere Anschläge aus der nahen Vergangenheit sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland hätten gezeigt, dass derartige Veranstaltungen Potenzial für Täter bieten, um „in kurzer Zeit eine Vielzahl von Menschen in große Gefahr zu bringen beziehungsweise ihnen großen Schaden zuzufügen“, argumentiert das Innenressort in einer Sitzungsvorlage, die am Donnerstag auf der Tagesordnung der Innendeputation steht. Zudem habe sich herausgestellt, wie schwierig es im Falle eines Anschlags für die Einsatzführung der Polizei sei, den Überblick über das Geschehen zu behalten und schnell und zielführend reagieren zu können.
Beobachtung und Aufzeichnung
Hierbei soll die Polizei nun durch zwei Videokameras unterstützt werden. Der Anhänger mit dem Mast wird an der der Messe zugewandten Seite des Veranstaltungsgeländes nahe dem Messetunnel zwischen den Fahrgeschäften „Autoscooter“ und „Wildwasserbahn“ aufgestellt. Damit kann nicht der gesamte Freimarkt überwacht werden, sondern nur die Bereiche, „die die Polizei Bremen als Schwerpunkt für etwaige Straftaten ausmacht“. Geplant ist, das Geschehen auf der Bürgerweide sowohl per Bildübertragung auf Monitoren der „Freimarktswache“ und in der Videoleitstelle der Polizei zu beobachten als auch aufzuzeichnen. Letzteres allerdings ausschließlich anlassbezogen. Tonaufzeichnung findet dagegen nicht statt. Die Besucher des Freimarktes werden mit Schildern auf die Videoüberwachung hingewiesen.
Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung ist laut Innenbehörde das Bremische Polizeigesetz. Eingebunden in die Maßnahme ist auch die Landesbeauftragte für Datenschutz, Imke Sommer. Allerdings nicht im Sinne von „genehmigen“, sondern vielmehr in beratender Funktion, um die Polizei für „datenschutzrechtliche Vorgaben zu sensibilisieren“.