- In welcher Situation konnten die Straftäter, die als "äußerst gewaltbereit" beschrieben wurden, flüchten?
- Wann werden Lockerungen genehmigt?
- Ist die Anzahl der Plätze im Maßregelvollzug ausreichend?
- Was ist angesichts der steigenden Zahl von Unterbringungen für den Maßregelvollzug geplant?
Anfang Dezember flüchteten zwei Straftäter aus dem Maßregelvollzug in Bremen. Wie berichtet, konnten sie drei Tage später in Frankreich gefasst werden. CDU und FDP haben sich in Berichtsbitten für die Gesundheitsdeputation zur Lage in der forensisch-psychiatrischen Klinik am Klinikum Bremen-Ost, Lockerungen für die untergebrachten Straftäter, zur baulichen Situation und den Platzkapazitäten erkundigt. Bundesweit sind die Einrichtungen überbelegt. Am 14. Januar steht das Thema auf der Tagesordnung der Deputation.
In welcher Situation konnten die Straftäter, die als "äußerst gewaltbereit" beschrieben wurden, flüchten?
"Beide Patienten sind gemeinsam im Rahmen einer begleiteten Ausführung geflüchtet", teilt die Behörde in den Antworten auf die Berichtsbitten mit. "Es war ihnen nach positiv beschiedenem Antrag auf die Lockerungsstufe 3 gestattet, an Ausführungen in einer Gruppe mit einem Begleitungsschlüssel 1:3 oder 2:5 teilzunehmen." Soll heißen: in Gruppen mit jeweils einem Mitarbeiter und drei Patienten oder zwei Mitarbeitern und fünf Patienten. Am 3. Dezember habe eine Mitarbeiterin drei Patienten zu einem Kiosk in der Nähe der Klinik begleitet. Die Patienten hätten den Kiosk betreten, die Mitarbeiterin habe vor der Tür gewartet und die Patienten im Blick gehabt. "Nachdem zwei Patienten wieder herausgekommen waren, überreichten diese der Mitarbeiterin ihre Zimmerschlüssel mit den Worten 'Es tut uns leid' und liefen gemeinsam davon." Die Mitarbeiterin habe die Begleitung des dritten Patienten sichergestellt und sofort die Station informiert. Die Fahndung sei umgehend ausgelöst worden.
Wann werden Lockerungen genehmigt?
Laut Behörde gibt es acht Lockerungsstufen: Die erste Stufe umfasse Ausführungen auf dem Klinikgelände bis zu einer Stunde mit 1:1-Begleitung. Ab der vierten Stufe dürften sich Patienten auf dem Gelände ohne Begleitung bewegen. Stufenweise werde der Freiheitsgrad erweitert. Die Entscheidung werde in Lockerungskonferenzen getroffen. "Handlungsleitend für eine Gewährung ist die Einschätzung, dass keine Straftaten zu erwarten sind. Die Letztentscheidung trägt die ärztliche Leitung der Klinik." Dennoch sei nicht völlig auszuschließen, dass Patienten bei begleiteten Ausführungen wegliefen oder bei unbegleitetem Ausgang nicht zur vereinbarten Zeit zurückkehrten.
Wie berichtet, waren in den Jahren 2020 bis zum 6. Dezember 2024 insgesamt 101 Patienten durch Ausbrüche, Fluchten und Entweichungen abgängig. 94 seien wieder in die Klinik zurückgekehrt, bei drei Patienten wurde die Maßregel als erledigt erklärt, sie wurden in die JVA gebracht. Zwei hätten sich noch bis zur Überführung in die Klinik in Polizeigewahrsam befunden. Ein Patient habe das Land verlassen, er werde nicht nach Deutschland überstellt. Bei einem Patienten sei der Verbleib unbekannt. Am häufigsten seien Abgänge bei unbegleiteten Ausgängen und begleiteten Ausführungen. Bei der Bewertung der ungeplanten Abgänge sei nicht von strukturellen Fehleinschätzungen, Fehlverhalten oder Missständen auszugehen.
Zur Flucht im Dezember heißt es von der Behörde: "Eine grundlegende Änderung der Lockerungsverfahren wird mit Blick auf die langjährige Entwicklung und guten Erfahrungen in Bremen jedoch nicht als erforderlich angesehen."
Ist die Anzahl der Plätze im Maßregelvollzug ausreichend?
Die aktuell mit dem Klinikverbund Gesundheit Nord vereinbarte Zahl umfasse 155 Plätze. "Die Platzzahl wurde in den letzten Jahren erhöht, da in Bremen – wie bundesweit – die gerichtlichen Anordnungen für Unterbringungen im Maßregelvollzug deutlich zugenommen haben", so die Behörde. Zum Stichtag 6. Dezember 2024 wird die Belegung mit 163 Patienten angegeben.
Was ist angesichts der steigenden Zahl von Unterbringungen für den Maßregelvollzug geplant?
Die forensische Klinik besteht laut Behörde aus einem hochgesicherten Gebäudekomplex mit Mauern und besonders gesicherten Fenstern sowie Türen, der weniger gesicherten Station 5B in einem der Häuser im Park sowie zwei offenen Stationen ebenfalls in einem dieser Häuser. Der Zutritt zur Klinik erfolge über eine Pforte mit Sicherungsmaßnahmen inklusive Metalldetektor. Über die Jahre habe es Anbauten, Umbauten sowie eine Erneuerung des Eingangsbereichs im hochgesicherten Bereich gegeben. Für Investitionen, Instandhaltung und Instandsetzung erhalte die Klinik jährlich Mittel. Mit zunehmendem Alter der Gebäude nähmen die Kosten zu.
"Es ist daher geplant, zu prüfen, inwieweit langfristig mit dem Gebäudebestand oder mit einem Neubau der Klinik eine wirtschaftliche Durchführung der Aufgaben des Maßregelvollzugs im Land Bremen sichergestellt werden kann", teilt die Behörde mit. Auch in Zusammenhang mit einer Erweiterung der Platzzahl.