- Was ändert sich beim Wohngeld?
- Was kommt auf Bremen zu?
- Was unternimmt der Senat?
- Wo entsteht die Zentrale Erstantragsstelle?
- Wie steht es um die Digitalisierung?
Die Umsetzung der vom Bund beschlossenen Wohngeldreform zum 1. Januar wird für die Bremer Verwaltung ein organisatorischer und finanzieller Kraftakt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Höhe der Leistungen werden deutlich ausgeweitet. Die entsprechenden Kosten teilen sich Bund und Länder. Für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlungen sind indes die Kommunen zuständig. Wie andere Städte auch muss die Stadtgemeinde Bremen nun innerhalb weniger Wochen zusätzliche personelle und räumliche Kapazitäten aus dem Boden stampfen, denn für Anfang 2023 wird mit einer erheblichen Antragswelle gerechnet. Der Senat wird voraussichtlich am kommenden Dienstag die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Welle bewältigt werden kann.
Was ändert sich beim Wohngeld?
Die Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete, die von der Bundesregierung im Gefolge der Ukraine-Krise geschnürt wurden. Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen werden zum 1. Januar mehr Haushalte mit geringen Einkommen antragsberechtigt. Auch der Leistungsumfang ändert sich: Zum Ausgleich der gestiegenen Heizkosten wird dauerhaft eine Heizkostenkomponente im Wohngeld verankert. Hinzu tritt eine Klimakomponente. Sie soll Wohngeldhaushalte von Kostensteigerungen entlasten, die von energetischen Sanierungen der Gebäude herrühren. Zurzeit wird in Bremen – summiert auf zwölf Monate – ein durchschnittliches Wohngeld von rund 1820 Euro pro Haushalt gezahlt. Pro Monat soll sich das Wohngeld um circa 180 Euro erhöhen. Somit erhält ein durchschnittlicher Wohngeldhaushalt pro Jahr künftig ungefähr 3980 Euro.
Was kommt auf Bremen zu?
In der Stadtgemeinde bezogen zuletzt rund 5500 Haushalte Wohngeld, wobei die Tendenz auch ohne die Reform schon deutlich steigend war. Die Wartezeit von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Zahlungen beträgt bereits rund fünf Monate. In der Baubehörde, die das Wohngeldverfahren managt, geht man davon aus, dass es im neuen Jahr durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten rund 20.000 Erstanträge geben wird. Die bisherige Wohngeldstelle wäre mit einer solchen Welle also völlig überfordert.
Was unternimmt der Senat?
Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) reagiert mit dem Aufbau einer zentralen Erstantragsstelle. 47 zusätzliche Stellen für die Beratung von Bürgern sowie die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge sollen geschaffen werden. Allein die zusätzlichen Personalkosten liegen pro Jahr bei 2,8 Millionen Euro. Auf ihnen wird Bremen sitzen bleiben, denn die gut fünf Milliarden Euro, die sich Bund und Länder die Wohngeldreform kosten lassen, decken nur die reinen Zahlungen an die Leistungsempfänger ab, nicht aber den Bearbeitungsaufwand der Kommunen.
Wo entsteht die Zentrale Erstantragsstelle?
In den vergangenen Wochen hielt die Behörde bereits Ausschau nach geeigneten Räumlichkeiten. In der engeren Wahl war zeitweilig auch das frühere Sparkassengebäude am Brill. Nach Informationen des WESER-KURIER soll die Erstantragsstelle nun jedoch in einem Gebäude in Bahnhofsnähe eingerichtet werden. Das letzte Wort ist in dieser Sache noch nicht gesprochen. Senatorin Schaefer ist jedenfalls zuversichtlich, dass es mit der Umsetzung der Reform vor Ort klappen wird. "Das neue Personal wird besonders auf Erstanträge und Beratung geschult. So sind wir für die Erstantragswelle gut aufgestellt", ist die Behördenchefin überzeugt. In der zentralen Erstantragsstelle soll es einen Servicebereich geben, in dem sich Antragsteller Informationen und Rat holen können.
Wie steht es um die Digitalisierung?
Schon bisher war es möglich, im Serviceportal der Bremer Verwaltung (service.bremen.de) Informationen zum Thema einzuholen und den Wohngeldantrag herunterzuladen, der dann auch digital eingereicht werden kann. Für das neue Wohngeld ab Januar soll es neue digitale Formate geben, Einzelheiten werden aber noch geklärt. Aktuell wird geprüft, ob ein von Schleswig-Holstein entwickelter Online-Setrvice für Erstanträge von Bremen übernommen werden kann. Der Bund hat angekündigt, eine Website mit digitalem Wohngeldrechner ins Netz zu stellen, außerdem soll es eine zentrale Hotline rund um die neue Leistung geben. Viel Futur, aber die Reform ist eben auch ein Schnellschuss.