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Streit um Unterbringung Wohnraum für Flüchtlinge: Bremen sollte pragmatisch handeln

In Krisenzeiten reicht es nicht, auf bestehende Vorschriften zu verweisen. Das gilt auch für die Unterbringung der Flüchtlinge in Bremen, meint Felix Wendler.
10.12.2022, 05:00 Uhr
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Wohnraum für Flüchtlinge: Bremen sollte pragmatisch handeln
Von Felix Wendler

Wann ist eine Wohnung eine Wohnung? Und wann darf in der Wohnung auch gewohnt werden? Um diese Fragen stolperfrei beantworten zu können, muss man sich mit dem Baurecht ziemlich gut auskennen. Aus gutem Grund darf nicht jeder Bürger selbst entscheiden, wie er sein Eigentum nutzt – ansonsten wären Konflikte programmiert. Auf der anderen Seite ist längst nicht jede Verordnung verständlich. Was in normalen Zeiten schon kompliziert ist, wird in der Krise noch mal deutlich vertrackter. Abwägung ist das Stichwort: Sollten sich Behörden an bestehende Vorschriften klammern, die zwar ursprünglich durchdacht und angemessen gewesen sein mögen, aber nicht krisenfest sind? Sollten sie nicht.

Die Unterbringung der Flüchtlinge in Bremen ist bekanntermaßen ein großes Problem. Fairerweise sei gesagt: Die politisch Verantwortlichen haben sich in den vergangenen Monaten durchaus flexibel gezeigt, als es darum ging, schnelle Hilfe für Ukrainer und Ukrainerinnen zu leisten. Fest verankert ist das pragmatische Handeln im Behördenalltag aber noch längst nicht.

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Wenn eine ukrainische Flüchtlingsfamilie eine Wohnung gefunden hat, in der sie offensichtlich zufrieden ist, ist das gut. Natürlich heißt das nicht, dass im Bemühen um eine erfolgreiche Integration alle anderen Argumente außer Kraft gesetzt sind. Schwierig wird es, wenn die angeführten Gründe so abstrakt bleiben, dass sie Betroffenen und Außenstehenden nicht mehr vermittelbar sind. Die Bremer Baubehörde verweist auf Bebauungspläne und Vorschriften – das geltende Recht verbiete es, dass die besagte Familie in der Wohnung bleiben kann.

Das reicht nicht. Vermutlich ist die Behörde im Recht. Sicherlich handelt sie nicht in böser Absicht, aber ihrer Verantwortung wird sie auch nicht gerecht. Sorgt die Familie für Nachbarschaftskonflikte? Drohen in der Wohnung Gefahren? Brächte die Behörde konkrete Einwände vor, könnte man die Entscheidung verstehen. Diese Argumente fehlen bislang – sollte es sie dennoch geben, müssen sie offen kommuniziert werden. Gibt es sie nicht, gehört das geltende Recht auf den Prüfstand. Flüchtlingen aus formellen Gründen vorhandenen Wohnraum zu verwehren, während gleichzeitig über Turnhallen als Notunterkünfte diskutiert wird, passt nicht zusammen.

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