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Videoanlage als Erfolgsmodell Polizei lobt Kameras im Bremer Hauptbahnhof

Die Bundespolizei ist zufrieden mit der im November 2016 optimierten Videoanlage im Bremer Hauptbahnhof. Mit Hilfe der Aufnahmen der Kameras seien bereits viele Straftaten aufgeklärt worden.
01.06.2017, 11:07 Uhr
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Von Michael Rabba

Die Bundespolizei ist sehr zufrieden mit der im November 2016 optimierten Videoanlage im Bremer Hauptbahnhof. Mit Hilfe der Aufnahmen der Kameras seien bereits viele Straftaten aufgeklärt worden.

Insgesamt sind im Bremer Hauptbahnhof 88 Videokameras installiert. Die hohe Auflösung und die Anzahl der Kameras ermöglichen Übersichtsaufnahmen "zur schnelleren Gefahrenanalyse", betont die Bundespolizei. Aufnahmen seien seit November 2016 bis Ende Mai dieses Jahres bereits in rund 110 Fällen zur konkreten Beweissicherung in Strafverfahren gespeichert, gesichtet und ausgewertet worden.

Mit Hilfe der Videotechnik hätten die Straftaten aufgeklärt werden können. In sieben Fällen seien die Täter erst im Nachgang ermittelt worden, "weil vorher die konkreten Straftaten nicht ersichtlich waren", so die Beamten.

Dank der Kameras sei auch eine Dokumentation der Wege möglich, die Straftäter vor und nach der Tat zurückgelegt haben. "Nicht zuletzt können Fahndungsfotos zeitnah an andere Polizeidienststellen übermittelt werden, um gezielt nach Personen zu fahnden."

Die Bundespolizei führt einige Beispiele für die erfolgreiche Überführung von Straftätern mit Hilfe von Videoaufnahmen an.

Am 23. März 2017 stahl ein unbekannter Täter auf dem Bahnsteig 7/8 Süd bei der Sitzgruppe eine Laptoptasche. Der Geschädigte hatte sich einen Moment zum Telefonieren abgewendet. Der Täter konnte unbemerkt mit dem Fahrstuhl entkommen. Durch die Videoauswertung konnte er ermittelt werden.

"Untertauchen wird erschwert"

Am 29. April 2017 wurde ein 86-jähriger Reisender am Ausgang der Passage zur Bürgerweide des Bremer Hauptbahnhofes von einem Bierglas am Kopf getroffen, das aus einer Menge von Fußballfans geworfen worden war. Der 86-Jährige erlitt ein Bluthämatom über dem linken Auge, das von einem Sanitäter der Bundespolizei versorgt wurde. Durch die Videoaufnahmen habe im Nachgang der Werfer des Bierglases identifiziert werden können. Gerade wenn Straftaten wie in diesem Fall aus der Masse heraus begangen werden, ermöglichten die Aufnahmen gezielte Fahndungsmaßnahmen, betont die Bundespolizei: "Unterzutauchen wird erschwert." Bei sechs Heimspielen des SV Werder Bremen und beim Umstieg von Risikopersonen anderer Vereine sei die Videotechnik bislang eingesetzt worden. Es werde auch dokumentiert, ob der Polizeieinsatz verhältnismäßig verläuft.

Auch bei Diebstählen, die von den Geschädigten nicht bemerkt werden, sei die Videotechnik zur Aufklärung sehr hilfreich, heißt es in der Bilanz der Bundespolizei weiter. Dafür führt die Polizei einen Fall an, der sich am 3. Dezember 2016 im Hauptbahnhof ereignet hat. Ein 54-jähriger Mann war nachts mehrere Treppenstufen hinuntergestürzt und hilflos mit einer Kopfwunde liegengeblieben. Unter die Ersthelfer mischten sich drei Jugendliche, von denen ein 17-Jähriger dem 54-Jährigen unbemerkt das Handy aus der Hosentasche zog. Der Täter "war polizeilich bekannt und wurde nach der Video-Auswertung bereits am nächsten Tag ermittelt".

Die Option, einen sogenannten "Strengbeweis" im Strafverfahren aufnehmen zu können, sei für die Ermittlungen von unschätzbarem Wert, so die Polizei. "Viele Täter oder Straftaten würden ohne Videotechnik niemals überführt beziehungsweise aufgeklärt werden, da die Zeugen fehlen."

Außerdem hätten durch die Videoaufnahmen Sachverhalte aufgeklärt werden können, in denen Verdächtige zu Unrecht beschuldigt worden seien. Als Beispiel nennt die Polizei eine von einer Jugendlichen angezeigte sexuelle Belästigung nach Ankunft eines Zuges. Der Vorwurf habe sich als erfunden herausgestellt. Videoaufnahmen hätten gezeigt, dass die Frau allein auf dem Bahnsteig war.

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In einem anderen Fall aber sei eine sexuelle Belästigung nachgewiesen worden, bei dem ein Mann eine junge Dame verfolgt und unsittlich berührt habe. Mehrere Kameras hätten die auffällige Art und Weise dokumentiert, mit der die junge Frau verfolgt worden sei. Dadurch sei die Aussage des Mannes, dass es sich um ein Versehen handele, unglaubwürdig gewesen. Solche dokumentierten Szenen "helfen folglich der Justiz bei der Urteilsfindung".

Auch den tödlichen Unfall eines 86-jährigen Elektro-Scooter-Fahrers am 5. Mai 2017 führt die Polizei als Beispiel dafür an, dass die Videoüberwachung sehr hilfreich sei. Der 86-jährige Mann hatte versucht, die Türen eines abfahrenden Zuges zu öffnen. Dabei war er mit zwei Rädern zwischen Zug und Bahnsteigkante geraten und wurde rund 30 Meter mitgezogen, bis sein Scooter bei höherer Geschwindigkeit umkippte und er sich schwere Kopfverletzungen zuzog. Der 86-Jährige starb am nächsten Tag im Krankenhaus. Zunächst konnte eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge nicht ausgeschlossen werden. Die Video-Aufzeichnungen entlasteten dann aber den Zugführer und das Zugpersonal. Der tragische Unfallhergang habe so lückenlos dokumentiert werden können, so die Polizei.

Aus Sicht der Bundespolizei ist eine moderne Videotechnik an hochfrequentierten Orten "ein unverzichtbares Hilfsmittel erfolgreicher Ermittlungen". Es würden jedoch keine Beamten eingesetzt, "um durchgehend 120.000 Reisende zu überwachen", die täglich den Bremer Hauptbahnhof passieren. Denn allein eine verfahrensgerechte Dokumentation dauere rund drei Stunden. Und 88 Kameras ließen sich mit wenigen Bildschirmen nicht zur gleichen Zeit überwachen. Die Videoaufnahmen würden ausschließlich bei konkreten Anlässen als "Zeitmaschine" für einen Blick in die Vergangenheit genutzt. "Um den Schutz der höchsten Rechtsgüter zu gewährleisten: Leben, Gesundheit und Eigentum."

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