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Hasskriminalität Polizei wertet Videomaterial nach Angriff auf Transfrau in Bremen aus

Eine 57 Jahre alte Transfrau ist am vergangenen Sonnabend in Bremen von einer Jugendgruppe beleidigt und schwer verletzt worden. Nun konnte die Polizei die Bilder aus der Straßenbahn auswerten.
09.09.2022, 10:32 Uhr
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Von inh

Am vergangenen Samstagabend war eine Transfrau von einer Gruppe Jugendlicher in der Straßenbahn der Linie 4 attackiert worden. Die knapp 15-köpfige Gruppe hatte die 57-Jährige erst als "Scheiß Transe" beleidigt und ihr dann die Perücke vom Kopf gerissen. Anschließend war sie von einem der Jugendlichen mehrfach mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen worden. An der Haltestelle Schwankhalle hatte die Tätergruppe die Bahn schließlich verlassen. Die 57-Jährige musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden, ist mittlerweile aber wieder zu Hause.

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Die Polizei Bremen hat inzwischen das Videomaterial aus der Straßenbahn gesichert und ausgewertet. Auf den Bildern sind die Jugendlichen zu erkennen, teilte ein Polizeisprecher am Freitag mit. Staatsanwaltschaft und Polizei fahnden nun zunächst über das polizeiliche Intranet nach den Tätern. Sie sind etwa 12 bis 16 Jahre alt, haben dunkle Haare und einen dunklen Teint, so der Sprecher.

Die Sicherheitsbehörden raten den Jugendlichen, sich bei der Polizei zu stellen, bevor gegebenenfalls eine Öffentlichkeitsfahndung erfolgen muss und die Bilder von ihnen überall zu sehen sind.

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So läuft eine Öffentlichkeitsfahndung

"Zentrale Rolle spielen die Persönlichkeitsrechte", erklärt ein Polizeisprecher am Freitag. Bilder einer Person zu veröffentlichen, sei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. "Deshalb ist es wichtig, zunächst alle Ermittlungsschritte zu gehen: Opfer und Zeugen befragen, Beweismittel sichern und auswerten und alle internen Fahndungsmittel, wie beispielsweise das polizeiliche Intranet ausschöpfen." Bleibt dabei der Erfolg aus und es besteht dringender Tatverdacht, kann der Schritt in die Öffentlichkeit erfolgen. "Dazu bedarf es jedoch einer Entscheidung des Gerichts, denn die Persönlichkeitsrechte der gesuchten Person wiegen schwer - selbst bei dringendem Tatverdacht", so der Sprecher weiter. "Liegt die richterliche Genehmigung vor, darf sich die Polizei an die Bevölkerung wenden." Dieser Ablauf werde nun zügig vorangetrieben.

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