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Treckertour in Bremen und umzu Lichterfahrten-Regelung macht Landwirten die Planung schwer

Bremer Landwirte bekommen ihre Lichterfahrt als Versammlung genehmigt, in Niedersachsen soll das Sondernutzungsrecht gelten. Abgesehen von der fehlenden Genehmigung birgt der Unterschied Folgen für die Fahrten.
01.12.2024, 16:35 Uhr
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Lichterfahrten-Regelung macht Landwirten die Planung schwer
Von Justus Randt

"Ein Funke Hoffnung" – unter diesem Motto gehen Landwirtinnen und Landwirte in der Adventszeit auf Tour mit ihren schweren und weniger schweren, auf jeden Fall aber festlich geschmückten Schleppern. Auch in Bremen, wo ein Treck auf Grundlage des Versammlungsrechts genehmigt worden ist, und in niedersächsischen Nachbargemeinden – wo auf Sondernutzungsbasis nach Straßenverkehrsrecht verfahren wird. Das kann Komplikationen bedeuten. Vor allem im Fall einer angemeldeten, aber noch nicht erlaubten grenzübergreifenden Fahrt von Oberneuland über Borgfeld nach Lilienthal.

Die Bremer Ordnungsbehörde stuft die Funken-Fahrt, die am Nikolaustag, 6. Dezember, von Aumund einmal längs durch die Stadt bis in Blockland führen soll, als grundgesetzlich geschützte Versammlung ein. "Ziel dieser Fahrten ist es, auf die wichtige Rolle der (regionalen) Landwirtschaft unter anderem für die Ernährungssicherheit hinzuweisen", teilt das Innenressort mit. Außerdem gehe es darum, auf die "wirtschaftlichen Herausforderungen" der Bauern aufmerksam zu machen.

"Modernes Brauchtum"

In Niedersachsen, wo Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) in der vergangenen Woche zur Freude des Landvolkverbandes den Charakter der Lichterfahrten als "modernes Brauchtum" hervorhob, läuft die Sache anders: Dort, heißt es, seien die unteren Verkehrsbehörden für die Genehmigung einer Sondererlaubnis zuständig. Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD) teilt die Auffassung ihres niedersächsischen Amtskollegen: Bezüglich des "modernen Brauchtums" sei hervorzuheben, dass "Volksfeste, Gemeindefeiern oder Umzüge einen wesentlichen Bestandteil des gemeindlichen und städtischen Lebens darstellen".

Die gleichermaßen zur Erbauung des Publikums gedachten Lichterfahrten könnten auf Grundlage einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für Brauchtumsveranstaltungen erlaubt werden. Der Begriff, teilt das Verkehrsressort mit, sei zwar "nicht abschließend definiert", umfasse jedoch "in der Regel Feste und Feiern mit einer besonderen Bedeutung für die Gemeinschaft, die von der lokalen Bevölkerung getragen werden". Als Beispiele sind hier Kirmessen, Kirchweih- und Erntedankfeste oder Karnevalsumzüge genannt.

Auf die Erlaubnis kommt es an

Der Anmelder der beiden Hoffnungsfunken-Fahrten durch Bremen und Lilienthal, Landwirt Jens Heumann aus dem Niederblockland, organisiert das Spektakel zum fünften Mal. Genehmigungen seien in der Vergangenheit mal nach Versammlungsrecht, mal als Straßensondernutzung erlaubt worden. Letzteres erfordere aber die Fahrerlaubnis für schwere Fahrzeuge. "Die hat längst nicht jeder, das würde schwierig." Zur Teilnahme an einer rollenden Versammlung reichten hingegen Führerscheine für wenige gewichtige Gespanne.

Heumann hat für die nach Lilienthal führende Tour noch keine Genehmigung und wartet gespannt: Am zweiten Adventssonntag, 8. Dezember, sollen um 16.15 Uhr circa 80 Fahrzeuge Am Herzogenkamp starten. Gegen 20 Uhr soll die Tour in Lilienthal enden, "um den Abend ausklingen zu lassen und die Schlepper gegenseitig zu bewundern", wie Heumann sagt.

Fünf-Stunden-Tour durch Bremen

Sein niedersächsischer Kollege Henning Würdemann aus Stuhr-Varrel hatte am Wochenende ebenfalls noch keine Nachricht vom Amt. Als Mitorganisator macht er macht sich mittlerweile Sorgen, ob die für den vierten Advent geplante Fahrt durch die Gemeinde überhaupt zustande kommt, auch deshalb, wie er sagt, "weil die Vorbereitungszeit knapp wird".

Schon für die Lichterfahrt am Nikolaustag wünscht sich Heumann sicherheitshalber gut sichtbar gekleidetes und – zugunsten der Jugendfeuerwehr – spendables Publikum. Die Versammlung beginnt um circa 16.15 Uhr in Aumund an der Westpier und soll nach fünfstündiger Fahrt im Blockland enden. Die Route führt durch Vegesack, über die Gröpelinger Heerstraße, die Waller Heerstraße, durch die Stadtmitte – wobei der genaue Verlauf laut Verkehrsressort noch nicht feststeht – über den Dobben nach Schwachhausen, über die Universitätsallee und den Hochschulring.

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