Es waren gleich zwei Ereignisse, die die muslimische Gemeinde in Bremen in dieser Woche erschüttert haben: Allen voran das durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als „rassistisch motivierter Terroranschlag“ eingestufte Attentat von Hanau mit zehn Todesopfern – fast alle mit Migrationshintergrund – und vielen Verletzten; aber auch die Bombendrohung gegen die Gröpelinger Fatih-Moschee, angekündigt über eine E-Mail, die laut Polizei Bremen zudem rechtsextremistische Parolen enthalten hatte.
In den vergangenen zwei Jahren sind muslimische Einrichtungen in der Hansestadt nach Angaben der Innenbehörde immer wieder bedroht oder angegriffen worden – oft habe es dabei einen fremdenfeindlichen Hintergrund geben. So wurde die Fatih-Moschee mehrfach mit islamfeindlichen Parolen beschmiert, an vier weiteren Orten fanden sich ähnliche Schriftzüge. Ein unbekannter Täter drohte einer Frau an, dass er ihr den Kopf abschneiden werde, weil sie ein Kopftuch trage; eine andere Frau wurde vor einem Einkaufsmarkt mit Sprüchen wie „Ihr scheiß Kopftuchträger, haut bloß ab hier!“ beleidigt. Eine Liste, die sich um viele weitere Punkte fortsetzen ließe.
Beiträge in sozialen Medien werden überprüft
Der Täter von Hanau verbreitete ein rassistisches Video und ein Bekennerschreiben mit Verschwörungstheorien im Internet. Das Landeskriminalamt (LKA) Bremen überprüfe „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ Beiträge in Sozialen Medien von polizeilich relevanten Personen oder Gruppierungen, erklärt die Behörde. Es finde aber kein anlassunabhängiger „Scan“ des Internets auf bestimmte Worte oder ähnliches statt.
Ein weiterer Umstand verstört viele Menschen: Der mutmaßliche Täter von Hanau war nicht nur Mitglied in einem Schützenverein, sondern auch Waffenbesitzer. Nach Angaben des Innensenators werden Bremer, die Waffen haben, mehrstufig überprüft. Wird ihnen erstmals eine entsprechende Erlaubnis erteilt, gibt es eine Abfrage bei Polizei und Staatsanwaltschaft und es wird ein aktuelles Führungszeugnis verlangt. Den Angaben zufolge wird diese Kontrolle alle drei Jahre wiederholt. Zudem untersuchen die Behörden demnach, ob es ein waffenrechtliches Bedürfnis gibt, der Antragsteller also Jäger oder Mitglied in einem Schießsportverein ist.
Laut Innenbehörde sind die Waffenkontrollen in Bremen im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr restriktiv. So gebe es jährlich, verdachtsunabhängig und ohne Terminankündigung, eine Überprüfung der Sicherheitsaufbewahrung. Dabei wird geschaut, ob Waffen in entsprechenden Schränken oder Tresoren aufbewahrt, Munition separat gehalten wird und wer Zugang zu den entsprechenden Schlüsseln hat.
Selbstverständlich gebe es außerdem verdachtsbezogene und anlassbezogene Überprüfungen. Und am Donnerstag ist den Angaben zufolge eine weitere Änderung in Kraft getreten: die Abfrage beim Verfassungsschutz. Sie gelte nicht nur für Menschen, die eine Waffe neu beantragten, sondern für alle, die bereits eine Waffenerlaubnis hätten.
Das Innenressort betont schließlich, dass die Sicherheitsbehörden bei der Extremismusbekämpfung auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen sind. Denn: Viele Attentäter der Vergangenheit seien den Behörden zuvor nicht bekannt gewesen. „Polizei und Verfassungsschutz brauchen die Zivilgesellschaft an ihrer Seite“, heißt es.