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Rechtsstreit beendet Werder zahlt die Fördergelder zurück

Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Sportstiftung Bremen und dem SV Werder ist an diesem Freitag mit einem Vergleich geendet. Der Verein zahlt die Fördergelder in voller Höhe zurück.
27.10.2023, 18:41 Uhr
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Werder zahlt die Fördergelder zurück
Von Frank Büter

Es hat mehrere Jahre gedauert. Jahre, in denen verschiedene Gerichte und Instanzen bemüht wurden, doch jetzt ist der Rechtsstreit zwischen der Sportstiftung Bremen und dem SV Werder beigelegt. Das von der Sportstiftung angestrengte Zivilverfahren endete an diesem Freitag mit einem Vergleich, auf den sich die beiden Prozessparteien auf Anraten des Landgerichts Bremen um die Vorsitzende Richterin Annika Hogenkamp in einer mündlichen Verhandlung verständigt haben. Die Sportstiftung als Klägerin erklärt demnach, dass der Vorwurf der arglistigen Täuschung bei der Verwendung von Fördermitteln gegen die Verantwortlichen der Leichtathletikabteilung des SV Werder ausgeräumt ist und nicht mehr erhoben wird. Werder wiederum zahlt die noch offenen strittigen Fördergelder in Höhe von 7.115 Euro an die Sportstiftung zurück, jedoch ohne die eingeforderten Zinsen. Die Kosten für den Rechtsstreit trägt zudem jede Prozesspartei selbst.

In diesem Rechtsstreit ging es um Fördergelder, die Werder bei der Sportstiftung für diverse Leichtathleten beantragt hatte. Ende 2018 war bekannt geworden, dass diese Fördergelder nicht komplett den Sportlern zugutegekommen waren. 22 Anträge waren es insgesamt im Zeitraum von 2014 bis zur ersten Jahreshälfte 2018. In diesen 22 Fällen sind von der Sportstiftung insgesamt etwa 13.000 Euro an Werder Bremen ausgezahlt worden. Entgegen den Statuten der Sportstiftung hatte Werder indes 40 Prozent dieser Summe einbehalten und für Trainer und Physiotherapeuten aufgewendet.

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Die Sportstiftung fühlte sich deshalb getäuscht, reichte Klage ein und forderte die Rückerstattung der ausgezahlten Beträge – und zwar in voller Höhe. Werder wiederum hatte zunächst 5.885 Euro an die Stiftung zurückgezahlt. Diese Summe entsprach genau dem Anteil, der die geförderten Leichtathleten nicht erreicht hat, sondern für andere Posten ausgegeben wurde. Im Rahmen einer Güteverhandlung waren zwischenzeitlich weitere Vergleichsmöglichkeiten diskutiert worden, auf die sich der aus Peter Gagelmann, Anke Precht und Lars Figura bestehende Stiftungsvorstand vor Gericht indes nicht einlassen wollte.

"Die Fördergelder sind nicht den Richtlinien entsprechend eingesetzt worden. Unserer Auffassung nach waren die Anträge damit nichtig, also mussten die Beträge komplett zurückbezahlt werden", sagte der Stiftungsvorsitzende Peter Gagelmann dem WESER-KURIER. Man habe nicht gerne geklagt, das betonte Gagelmann auch. Der Vorstand habe aber eine Vermögensbetreuungspflicht bezüglich der Stiftungsmittel und müsse als Organ gegenüber dem Kuratorium, der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt Rechenschaft ablegen. "Es ging auch darum, die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden." Mit dem nun geschlossenen Vergleich zeigte sich der Stiftungsvorsitzende zufrieden: "Wir sind froh, dass das jetzt vom Tisch ist und Werder wie von uns gefordert die ganze Summe zurückzahlen wird." Nun könne man sich wieder auf den Sport konzentrieren. Werder habe tolle Athleten, sagte Gagelmann. Er würde sich freuen, wenn Werder künftig wieder Anträge stellen würde und die Stiftung weitere Athleten fördern könne.

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Ob Werder tatsächlich absehbar wieder Förderanträge einreichen wird, ließ Hubertus Hess-Grunewald im Gespräch mit dem WESER-KURIER offen. Man müsse die Situation zunächst einmal im Präsidium bewerten und das weitere Vorgehen besprechen, sagte der Präsident und Aufsichtsratsvorsitzende. Gleichwohl zeigte auch er sich mit dem Ergebnis der rund einstündigen Verhandlung zufrieden.

„Für uns war es wichtig, dass der gerichtliche Beschluss, dass unsere ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht arglistig getäuscht haben, auch noch einmal von der Sportstiftung anerkannt wird. Der Vorwurf darf nicht länger im Raum stehen", erklärte Hess-Grunewald. "Und das ist mit der Erklärung geschehen." Zur Vermeidung weiterer Kosten habe man deshalb im Sinne der Mitglieder und der Athleten den Vergleich geschlossen, "wenngleich wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden“, so Hess-Grunewald.

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