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Sportstiftung Bremen Keine Kompromisse im Rechtsstreit mit Werder

Die Sportstiftung Bremen macht noch einmal deutlich, warum sie die Auseinandersetzungen mit Werder Bremen gerichtlich klären lässt.
17.02.2023, 16:57 Uhr
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Keine Kompromisse im Rechtsstreit mit Werder
Von Frank Büter

Das Landgericht Bremen hat die Entscheidung im Zivilprozess der Sportstiftung Bremen als Klägerin gegen den SV Werder Bremen erneut vertagt. In Folge der Berichterstattung des WESER-KURIER an diesem Freitag über die Hintergründe der Verschiebung und den aktuellen Stand der parallel laufenden Ermittlungsverfahren gegen Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald und Philipp Mehrtens aus Werders Leichtathletikabteilung hat sich nun erstmals die Sportstiftung Bremen zu Wort gemeldet.

Auslöser dafür ist ein Zitat von Lars Figura, Vorstandsmitglied der Sportstiftung. „Wir sprechen hier auch über den Tatbestand der Untreue“, hatte der frühere Werder-Leichtathlet im Rahmen der mündlichen Verhandlung im vergangenen Oktober gesagt. Die Aussage sei so gefallen, bestätigt Figura, merkt indes an, dass dieser Satz nun aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch womöglich ein falscher Eindruck erweckt worden sei. „Diese Aussage betraf weder den SV Werder als Beklagte noch war sie in Richtung der Beteiligten anhängiger Strafverfahren gerichtet“, erklärt Lars Figura.

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Im Rahmen der Güteverhandlung waren auf Anregung des Gerichts Vergleichsmöglichkeiten diskutiert worden. Der SVW hatte in dem Zusammenhang angeboten, eine weitere Teilzahlung zu leisten und dafür gefordert, dass die Strafverfahren beendet werden. Auf einen solchen Vergleich habe sich die Sportstiftung nicht einlassen können, betont der Vorstand der Sportstiftung Bremen, bestehend aus Peter Gagelmann, Anke Precht und eben Figura. Der Vorstand habe eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Mitteln der Stiftung und müsse als Organ gegenüber dem Kuratorium, der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt Rechenschaft ablegen. „Wir können also nicht leichtfertige Kompromisse zum Nachteil der Stiftungsgelder schließen“, heißt es aus dem Vorstand der Sportstiftung, der an dieser Stelle noch einmal auf das oben erwähnte Zitat verweist: „Wir sprechen hier auch über den Tatbestand der Untreue. Diesem Vorwurf wird sich der Vorstand der Sportstiftung nicht aussetzen.“

Darüber hinaus machte die Sportstiftung gegenüber dem WESER-KURIER noch einmal deutlich, warum sie den Klageweg beschritten beziehungsweise den Sachverhalt angezeigt habe. Aufgrund der Vermögensbetreuungspflichten sei die Sportstiftung gezwungen, die Vorgänge um die Antragstellungen und die Mittelverwendung des SV Werder aufzuklären, betont der Vorstand. Ende 2018 war bekannt geworden, dass Fördergelder, die Werder für seine Athleten bei der Sportstiftung beantragt hatte, nicht komplett an die Sportler ausbezahlt worden sind. 22 Anträge waren es insgesamt im Zeitraum von 2014 bis zur ersten Jahreshälfte 2018. In diesen 22 Fällen sind von der Sportstiftung insgesamt etwa 13.000 Euro an Werder Bremen gezahlt worden. Entgegen den Statuten der Sportstiftung behielt Werder indes 40 Prozent dieser Summe ein und wendete das Geld unter anderem für Trainerkosten auf.

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Nachdem die außergerichtliche Erörterung mit den Beteiligten aufseiten des SVW zu keiner Einigung geführt habe und insbesondere die Mittelverwendung nicht hinreichend belegt werden konnte, habe die Sportstiftung auf Empfehlung der Rechtsbeistände unabhängige Stellen mit der Überprüfung des Sachverhalts beschäftigen müssen. Klagen und Anzeigen seien dabei erst unter Ausreizen aller Fristen veranlasst worden, um der Möglichkeit einer gütlichen Einigung Raum zu geben, erklärt die Sportstiftung. Mit Blick auf die Strafverfahren macht die Sportstiftung überdies deutlich, dass ihr Rechtsbeistand den Sachverhalt schlicht angezeigt habe. Die Strafverfahren wegen Betrugs und versuchten Betrugs habe die Staatsanwaltschaft eröffnet. „Offenbar wurde dort ein Anfangsverdacht gesehen“, heißt es vonseiten der Sportstiftung, die ansonsten den Entscheidungen der Gerichte in den schwebenden Verfahren nicht vorgreifen und sich daher weiterhin nicht zu den Streitständen erklären möchte.

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