Der SV Werder Bremen hat bei der Beantragung von Fördergeldern für seine Leichtathleten nicht betrogen. Nach Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwalt sah in der vergangenen Woche auch der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen keinen Anfangsverdacht und hat den Antrag der Sportstiftung Bremen auf eine gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen. Die Strafverfahren gegen Philipp Mehrtens aus der Leichtathletik-Abteilung des SV Werder und gegen Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald wegen Betrugs beziehungsweise wegen versuchten Betrugs sind vom Tisch. "Die Verfahren sind damit endgültig abgeschlossen", bestätigt Peter Lüttringhaus, Pressesprecher und Richter am OLG. Gegen diese Entscheidung sei auch kein Rechtsmittel mehr möglich.
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