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Beachvolleyballerin Kim Behrens Vom Unmut zur Klageschrift

Die Bremer Beachvolleyballerin Kim Behrens fordert vom Verband Fairplay – nach eigener Aussage hat sie gemeinsam mit ihrer Partnerin Cinja Tillmann jetzt rechtliche Schritte eingeleitet.
23.07.2019, 17:41 Uhr
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Von Felix Meininghaus und Olaf Dorow

Bremen. Wenn man so will, wäre das die nächste Eskalationsstufe. Immer wieder hatte die Bremer Beachvolleyballerin Kim Behrens eine Behandlung nach sportlich fairen Regeln durch den nationalen Verband eingefordert. Sie mochte nicht einsehen, dass der für die Beach-Sparte zuständige Sportdirektor Niclas Hildebrand sie und ihre Teampartnerin Cinja Tillmann als Deutschlands Nummer fünf betrachtet – und sie in der Förderung hinter seinen vier Nationalteams einstuft. Obwohl Behrens und Tillmann im Ranking weiter vorn liegen, und das zuletzt auch bei der WM oder dem World-Series-Turnier in Portugal nachweisen konnten. Für die Turniere in Warschau, Gstaad oder Wien meldete der Verband Behrens/Tillmann jedoch ab.

Jetzt ist aus dem Unmut eine Klageschrift geworden. Die beiden Spielerinnen, die derzeit am Standort Münster wohnen und trainieren, haben nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen den Verband eingeleitet. Konkreter möchte Kim Behrens nicht werden. „Der Rechtsweg ist uns wichtiger als der mediale“, sagt sie. Sie wolle dem Deutschen Volleyball-Verband (DVV) durch entsprechende Hinweise in der Öffentlichkeit quasi nicht wertvolle Informationen frei Haus liefern. Zum Klage-Motiv sagt sie: „Als Athletin muss ich vor jeder Saison unterschreiben, dass ich mich an die Regeln des Fairplay halte. Und dann werde ich so behandelt.”

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DVV-Sportdirektor Niclas Hildebrand betont, bei seinem Arbeitgeber sei „noch nichts eingegangen, meines Wissens befinden wir uns also nicht in einem Rechtsstreit”. Das könnte sich jedoch bald ändern. Hildebrand berichtet zwar von diversen Gesprächen mit den Athletinnen, „doch an einem bestimmten Punkt kommen wir nicht weiter”. Und zwar an dem, dass der DVV auf dem Recht beharrt, bei der Nominierung das letzte Wort zu haben. „Mein Job ist es, den Erfolg bei Olympischen Spielen abzusichern”, sagt er, „weil daran staatliche Fördergelder gebunden sind, die für unseren Verband überlebenswichtig sind”. Um das zu gewährleisten, „muss ich nicht der fairste Sportdirektor sein”.

Bei seiner Expertise hat Hildebrand die beiden Abwehrspielerinnen Behrens und Tillmann, die sich aus der Not heraus fanden, weil Behrens Ex-Partnerin Sandra Ittlinger zu Nationalspielerin Chantal Laboureur wechselte, nicht auf dem Schirm. „In unserer Analyse sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir ihnen langfristig nicht zutrauen, die Qualifikation für die Olympischen Spiele zu schaffen und dort um eine Medaille mitzuspielen", sagt Hildebrand. Vielmehr müsse er darauf achten, dass die Nationalteams in den Genuss bester Startbedingungen kommen. Zum Beispiel, indem Behrens/Tillmann abgemeldet werden, um anderen deutschen Teams das ungeliebte Prozedere des sogenannten Country Quota zu ersparen, bei dem Teams aus einer Nation in einer Vor-Qualifikation gegeneinander antreten.

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„Der DVV greift komplett in unsere Karriere ein”, sagt Kim Behrens. Das Duo erhofft sich zumindest eine finanzielle Entschädigung, die auf dem Weg zur Qualifikation für die Spiele in Tokio „so wichtigen Punkte kann uns ohnehin niemand wiedergeben”. Nach den Querelen um das Team Karla Borger und Margareta Kozuch, die 2017 die Szene in Wallung versetzen, hat der DVV erneut einen hausgemachten Streit. Während es damals eine gütliche Einigung gab, könnte die Angelegenheit diesmal grundsätzlich geklärt werden. Kernpunkt: In welchem Maße muss ein Verband bei seiner Nominierung die Einzelschicksale von Athleten berücksichtigen, auf die er zwar nicht setzt, die sich jedoch als Profis definieren und Gleichberechtigung einfordern? Es deutet einiges darauf hin, dass diese Frage nicht am Strand, sondern von einem Richter beantwortet wird.

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