Die Königsalm sollte auf dem Freimarkt eigentlich bereits im vergangenen Jahr an den Start gehen. Sie war von der Wirtschaftsbehörde zugelassen worden – eine Entscheidung, die später von den Gerichten kassiert wurde. Damals hatte das hohe Wellen geschlagen. Seitdem wird geprüft, ob Korruption im Spiel war.
Nach Informationen des WESER-KURIER nahm zunächst die Zentrale Antikorruptionsstelle Untersuchungen auf. Sie ist beim Innensenator angesiedelt. Mittlerweile liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft. „Wir haben Vorermittlungen aufgenommen, um den Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen zu prüfen“, sagte auf Anfrage ein Sprecher der Behörde. Dass dafür so viel Zeit benötigt wird, begründet er mit dem Status des Verfahrens: „So lange es Vorermittlungen sind, dürfen wir keine Zwangsmittel anwenden, das macht die Arbeit so aufwändig.“ Solche Mittel wären zum Beispiel eine Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahme möglicher Beweismittel.
Merkwürdig war es von Anfang an, dass die Wirtschaftsbehörde mit der Königsalm ein neues Angebot für den Freimarkt genehmigt, obwohl die Bewerbung der Schaustellerfamilie Renoldi erst lange Zeit nach Ablauf der Frist eingegangen war. In anderen Fällen ist in der Vergangenheit strikt auf das Ende der Frist hingewiesen worden, wenn sich Antragsteller verspätet hatten. Sie kamen nicht mehr zum Zuge und wurden auf das nächste Jahr vertröstet. Bei den Renoldis war das nicht der Fall. Begründung: Die Königsalm sei im Grunde nur eine etwas andere Variante der Almhütte. Und für die Almhütte liege eine fristgerechte Bewerbung vor. Das Argument kam sowohl von den Renoldis als auch von den damaligen Spitzen der SPD-geführten Wirtschaftsbehörde. Bestand hatte es deswegen aber nicht.
Zulassung war rechtswidrig
In zwei Instanzen befanden Verwaltungsgerichte, dass die Zulassung der Königsalm rechtswidrig war. Wörtlich hieß es in einer der Entscheidungen: „Es handelt sich wegen der unterschiedlichen Bauweise um ein anderes Geschäft als die Almhütte.“ Die Richter sprachen aus, was für jeden mit bloßem Auge zu sehen war. Und das eben nährt nun den Verdacht, dass es bei der Vergabe nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Geklagt hatte damals der Betreiber des Bayernzeltes. Er sollte mit seiner Festhalle weichen, um der Königsalm Platz zu machen. Für den Geschäftsmann, der das Zelt gerade erst erworben hatte, war das ein Schlag ins Kontor. Er bekam zwar eine Zulassung, aber nicht für die Fläche, auf der das Bayernzelt seit Jahrzehnten steht. Es musste woanders hin und sich auch noch verkleinern. Der Betreiber konnte das zwar nicht verhindern, weil, so die Gerichte, die Genehmigungsbehörde frei darin sei, über die Verteilung der Großzelte, Stände und Fahrgeschäfte zu entscheiden. Wohl aber hatte er es geschafft, die Königsalm aus dem Rennen zu kicken. Stattdessen bauten die Renoldis ihre Almhütte auf, dort, wo vorher das Bayernzelt stand.
Die Schaustellerfamilie hätte womöglich selber klagen können. Sie hatte die Zulassung der Behörde und konnte ihre millionenteuren Pläne danach ausrichten. Dass sie durchkreuzt wurden, lag in erster Linie an der Fehleinschätzung im Wirtschaftsressort. Die Renoldis hielten aber still.
+++Dieser Text wurde am 07.09 um 12.53 Uhr aktualisiert+++