Die Bucht am U-Boot-Bunker Valentin lockt an warmen Tagen zahlreiche Nordbremer. Wie gefährlich es ist, die Weser hier als Badestelle zu nutzen, hat sich am späten Sonntagnachmittag gezeigt: „Zeugen bemerkten, wie zwei Mädchen im Schlick spielten“, berichtet Polizeisprecher Fabian Hilbig. Erst hätten sie sich nichts dabei gedacht. „Als sie Hilferufe hörten, wählten sie den Notruf.“ Die Kinder, ein elf und ein 13-jähriges Mädchen, konnten sich zunächst nicht selbstständig aus dem Schlick befreien.
Polizei, Rettungskräfte und die DLRG waren schnell vor Ort, ein Hubschrauber behielt die Szenerie im Blick. „Es besteht die Gefahr, dort in den Sog zu geraten. Ob das bei den Mädchen der Fall gewesen wäre, lässt sich nicht sagen.“, meint Hilbig. Die beiden schafften es nach seinen Worten zuletzt selbst, sich zu befreien. Dennoch weist die Polizei darauf hin, dass Baden am Bunker nicht gestattet ist. Es gibt laut Polizei an dem kleinen Strand auch einen Hinweis darauf.
Gefahr durch Sog
„Es herrscht große Gefahr durch Sog und Wellenschlag“, warnt der Bezirksleiter der Rettungsgesellschaft DLRG, Heye Walter. Es ist nicht das erste Mal, dass der DLRG-Chef auf mögliche Gefahren für Gäste in der Bunker-Bucht aufmerksam macht. „Das ist mein großes Sorgenkind.“ Laut Walter herrscht Lebensgefahr. Die Weser sei hier als Schifffahrtsstraße ausgewiesen. Vorbeifahrende Frachter erzeugten einen Sog, der Badende in die Fahrrinne ziehen könne.
Heye Walter will den Vorfall zum Anlass nehmen und das Thema Baden in der Bunker-Bucht beim Ortsamt ansprechen. „Da muss ein großes Schild hin, dass auch bei Betreten des Schlicks Lebensgefahr besteht.“ Der aktuelle Warnhinweis auf das Badeverbot sei zu unauffällig und könne von Besuchern leicht übersehen werden.
Dem Ortsamt in Blumenthal ist das Thema hinlänglich bekannt. Wie Mitarbeiter Jan-Ole Sell sagt, habe sich das Ortsamt in dieser Sache bereits an die Behörde in Bremen gewandt. Leider habe es bisher keine Rückmeldung gegeben. Ortsamtschef Oliver Fröhlich dazu: "Wir haben die Behörde aufgrund des Vorfalls noch einmal eindringlich aufgefordert, dort ein großes lesbares Schild aufzustellen, welches nicht nur auf die Gefährlichkeit aufgrund von Wellen oder einer Sogwirkung hinweist, sondern das dort generell es verboten ist ins Wasser zu gehen."