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Bremen-Wahl 2023 Burglesum: Beschwerde gegen AfD-Liste

Nach der bremischen AfD droht nun auch dem Ableger in Burglesum Ungemach. Gegen den Wahlvorschlag für die Beiratswahl am 14. Mai hat die Wahlbereichsleiterin Beschwerde eingelegt.
21.03.2023, 17:15 Uhr
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Burglesum: Beschwerde gegen AfD-Liste
Von Björn Josten

Gegen die Zulassung der Alternative für Deutschland (AfD) zur Beiratswahl in Burglesum am 14. Mai ist Beschwerde eingelegt worden. Eingereicht hat diese die Wahlbereichsleiterin. Am Montag, 20. März, endete die Frist zur Einlegung von Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen durch die Wahlbereichsausschüsse Bremen und Bremerhaven. Insgesamt waren fünf Beschwerden fristgerecht eingegangen. Das teilte der stellvertretende Landeswahlleiter, Sebastian Berger, am Dienstag mit.

Bereits im Vorfeld hatte Evelyn Irrsack aus der Geschäftsstelle des Wahlleiters auf Anfrage mitgeteilt, dass der Wahlvorschlag der AfD für Burglesum diverse Mängel aufgewiesen habe. Dennoch sei der Wahlvorschlag der AfD nach entsprechender Prüfung zugelassen worden – anders als in Hemelingen. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlbereichsausschusses für die Zulassung der AfD-Liste Burglesum ist von der Wahlbereichsleiterin vorsorglich eingelegt worden. Denn auch bei der Kandidatenliste für den Beirat in Burglesum spielt der Streit der Bremer AfD eine Rolle. Die notwendige Vollmacht für den Wahlvorschlag hat der Kreisverband Nord laut Evelyn Irrsack vom Notvorstand des Landesverbands Bremen um Heinrich Löhmann erhalten.

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Die Bremer AfD ist seit Längerem zerstritten und teilt sich in zwei konkurrierende Lager. Es gibt zwei Landesvorstände, die jeweils für sich beanspruchen, der einzige rechtmäßige Vorstand zu sein: Einerseits der sogenannte Rumpfvorstand um Sergej Minich, unterstützt durch den Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi, andererseits der sogenannte Notvorstand um Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Beide Vorstände hatten Wahllisten für die Bürgerschaftswahl eingereicht.

"Sollte in der Beschwerdesitzung des Landeswahlausschusses zur Bremischen Bürgerschaft festgestellt werden, dass der Landesverband der AfD durch den Vorstand um Herrn Minich rechtswirksam vertreten wird, wäre die Zulassungsentscheidung durch den Wahlbereichsausschuss rechtsfehlerhaft", erläutert Irrsack.

Für den Beirat Burglesum sind drei Bewerberinnen und Bewerber auf Ticket der AfD aufgestellt worden. In Vegesack und Blumenthal hingegen gibt es keine AfD-Kandidaten für die jeweiligen Beiräte.

Der Landeswahlausschuss tritt am Donnerstag, 23. März, um 10 Uhr zusammen und entscheidet über die eingelegten Beschwerden. Die Sitzung findet im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, statt und ist öffentlich.

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