Die AfD ist in Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Das gab am Freitag der Wahlausschuss nach einstimmiger Abstimmung gegen die beiden Wahlvorschläge der AfD bekannt. Das Gremium begründete dies damit, dass eine Entscheidung für einen der beiden Vorschläge der AfD einen Eingriff in die Parteienfreiheit darstellen würde, die eine umfassende Organisationsfreiheit, also auch die Freiheit darüber, wie Posten innerhalb der Partei zu besetzen seien, enthält. Nach Paragraf 7, Absatz 2, des Bremischen Wahlgesetzes kann eine Partei oder Wählervereinigung in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In Bremerhaven hat die AfD nur einen Vorschlag eingereicht und wurde zur Wahl zugelassen.
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