Die AfD ist in Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Das gab am Freitag der Wahlausschuss nach einstimmiger Abstimmung gegen die beiden Wahlvorschläge der AfD bekannt. Das Gremium begründete dies damit, dass eine Entscheidung für einen der beiden Vorschläge der AfD einen Eingriff in die Parteienfreiheit darstellen würde, die eine umfassende Organisationsfreiheit, also auch die Freiheit darüber, wie Posten innerhalb der Partei zu besetzen seien, enthält. Nach Paragraf 7, Absatz 2, des Bremischen Wahlgesetzes kann eine Partei oder Wählervereinigung in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In Bremerhaven hat die AfD nur einen Vorschlag eingereicht und wurde zur Wahl zugelassen.
Die Bremer AfD ist seit Längerem zerstritten und teilt sich in zwei konkurrierende Lager. Es gibt zwei Landesvorstände, die jeweils für sich beanspruchen, der einzige rechtmäßige Vorstand zu sein: einerseits der sogenannte Rumpfvorstand um Sergej Minich, unterstützt durch den Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi, andererseits ein sogenannter Notvorstand um Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Beide Vorstände hatten Wahllisten eingereicht.
"Die Prüfung, welcher der beiden Wahlvorstände an dem Mangel leidet, von einem nicht rechtmäßigen Vorstand unterzeichnet zu sein, ist nicht ohne eine inhaltliche und rechtliche Prüfung der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Entscheidung oder der Besetzung der parteiinternen Schiedsgerichte beziehungsweise nicht ohne die Überprüfung der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Vorstandswahlen möglich", teilte die Wahlbereichsleiterin Carola Janssen vor dem Bremer Wahlausschuss am Freitag mit. Diese Art der Prüfung sei dem Gremium zum einen zeitlich nicht möglich, zum anderen würde sie einen Eingriff in Artikel 21 des Grundgesetzes, also in die geschützte Autonomie der Parteien, darstellen. Die Gewährleistung der Parteienfreiheit sieht laut Janssen auch "die freie und vor staatlicher Einflussnahme geschützte Organisation sowie die Wahl der einzelnen Parteigremien und -posten" vor. Auch der Wahlbereichsausschuss sei an die Verfassungsgrenze gebunden, die Parteiautonomie nicht anzutasten. Damit gelte für beide Wahlvorschläge, "dass die Vertretungsberechtigung des einen Vorstands durch den jeweils anderen Vorstand infrage gestellt wird", so Janssen. Indem die AfD zwei Wahlvorschläge eingereicht hat, habe sie formell gegen den bereits erwähnten Passus im Bremischen Wahlgesetz verstoßen.
Vor der Abstimmung lieferten sich Vertreter der rivalisierenden Parteivorstände einen Schlagabtausch. Die AfD habe sich "nicht selbst widersprochen", betonte Heinrich Löhmann, Vorsitzender des besagten Notvorstands. Ihm zufolge ist der Vorstand um Sergej Minich illegitim, wie kürzlich das Landgericht Bremen bestätigt habe. "Sie hätten den zweiten Antrag nie annehmen dürfen", beharrte Löhmann.
Das sieht der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi anders: Der Rumpfvorstand um Minich sei der rechtmäßige, wie auch ein Schiedsgericht festgestellt habe. "In Bremerhaven ist der Wahlvorschlag vom gleichen Vorstand zugelassen worden", so Jacobi. Daher sei es folgerichtig, "im Sinne der Einheitlichkeit der Beurteilung der Wahlvorschläge" in Bremen und Bremerhaven zu einer gleichen Entscheidung zu kommen. Grundsätzlich gelte, "dass die Prüfung durch den Wahlausschuss zulassungsfreundlich zu erfolgen hat", argumentierte Jacobi.
Der Bremerhavener AfD-Vorsitzende Thomas Jürgewitz wirft den Vertretern der Altparteien im Wahlbereichsausschuss vor, mit dem AfD-Verbot "unliebsame Konkurrenz" von der Wahl ausschließen zu wollen. "Dieses bedarf der Korrektur durch den Landeswahlausschuss oder andernfalls einer Wahlanfechtung mit dem Ziel einer Wiederholungswahl im Wahlbereich Bremen, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren", schreibt er in einer Presseerklärung.
Die AfD Bremen kündigt an, dass sie am 23. März Beschwerde beim Landeswahlausschuss einreichen will. Der stellvertretende Landesvorsitzende Sergej Minich findet es „nicht nachvollziehbar, warum die Unterschriften unseres Vorstandes für unsere Liste in Bremen nicht anerkannt werden, für die Bremerhavener Liste dagegen schon. Die zweite vorgeblich im Namen der AfD eingereichte Liste hat keinerlei Legitimität."
Reaktionen gab es auch von anderen Parteien: Für Björn Fecker, Fraktionschef der Grünen in der Bürgerschaft, ist die Entscheidung zur AfD "ein weiterer Beleg für deren vollkommenen politischen und moralischen Bankrott", schreibt er auf Twitter. "Die Bremer AfD ist eine Trümmertruppe erster Güte, hat keinerlei Interesse am Parlamentarismus und den Interessen der Menschen."