Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Feiern am Sportparksee Grambke: Politisches Tauziehen um Freiluftpartys

Der Petitionsausschuss verweist eine Entscheidung über eine Bürgereingabe zu Freiluftpartys zurück an den Beirat Burglesum. Die Stadtteilpolitiker hatten bereits im Sommer ihr Votum abgegeben.
12.12.2024, 06:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Von Klaus Grunewald

Der Ball liegt wieder im Feld des Beirats Burglesum. Er soll entscheiden, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft Freiluftpartys mit Musikbeschallung am Sportparksee in Grambke veranstaltet werden dürfen. Darauf jedenfalls hat sich der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft nach einer Anhörung betroffener Bürger verständigt, wie der stellvertretende Parlamentspressesprecher Ingo Charton auf Anfrage bestätigte. Das Kommunalparlament will sich nach Auskunft des Ortsamtes Burglesum am 25. Februar 2025 erneut mit der Thematik beschäftigen.

Das weithin schallende und oft vom frühen Abend bis zum nächsten Morgen andauernde Bässe-Gewummer von Freiluftpartys am Sportparksee in Grambke hatte in den Sommermonaten bei Anwohnern wiederholt für Verärgerung und Kritik gesorgt. Die angeblich auch kilometerweit vom Veranstaltungsort entfernt um ihren Schlaf gebracht worden waren. Das jedenfalls berichteten Betroffene wiederholt auf den von Rainer Tegtmeier moderierten Bürgerschnacks für Burg, Grambke und Umgebung.

Lärm in Zukunft unterbinden

Tegtmeier hatte denn auch die Petition gegen die Lärmbelästigung durch die Freiluftpartys am Sportparksee unterstützt und gegenüber dem Parlamentsausschuss eine Stellungnahme formuliert. Danach soll der „Lärm der Musikveranstaltung“ noch in Lesumbrock zu hören gewesen sein. Und alle vier Veranstaltungen am See hätten gegen den Paragrafen 4, Absatz 3, des „Ortsgesetzes über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys“ verstoßen. Deshalb sei sicherzustellen, dass von der Freiluftparty künftig keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und kein Lärm ausgehe, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästige.

In der Petition wird gefordert, Freiluftpartys nur noch zu genehmigen, wenn die Auflagen strikt eingehalten würden. Es sei schließlich davon auszugehen, dass Anwohner sich nicht grundlos beschwerten, argumentierten die Petenten. Ein Kompromiss zwischen einem generellen Verbot der Freiluftpartys am Sportparksee Grambke und der aktuellen Praxis wäre nach Ansicht von Tegtmeier eine engere zeitliche Begrenzung mit einem Ende um 24 Uhr. Dadurch könne die gesetzlich geregelte Nachtruhe für die Anwohner besser geschützt werden.

Petitionsausschuss holt Beirat ins Boot

Ob und unter welchen Bedingungen abendliche und nächtliche Musikveranstaltungen in Burglesum und speziell am Grambker Baggersee künftig stattfinden können, soll nun also nach Auffassung des Petitionsausschusses der Bremischen Bürgerschaft der Beirat Burglesum entscheiden. Der hatte schon am 18. Juni dieses Jahres einen Grundsatzbeschluss gefasst, wie Beiratssprecherin Maren Wolters (SPD) unterstreicht. Danach nimmt das Burglesumer Kommunalparlament sowohl die Beschwerden der Bevölkerung als auch die Anliegen der Partygängerinnen und Partygänger ernst und will die Interessen abwägen. Gleichzeitig sprach sich der Beirat am 18. Juni aber auch entschieden gegen ein generelles Verbot von Freiluftpartys aus. Um die Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren, plädierte er für folgende Auflagen: „Am Sportparksee Grambke dürfen maximal sechs Freiluftpartys pro Jahr stattfinden. Und der Mindestabstand zwischen zwei Veranstaltungen muss 28 Tage betragen.“ Der Beiratsbeschluss wurde mit zwölf Stimmen bei drei Nein-Voten und einer Enthaltung gebilligt.

Lesen Sie auch

Am 25. Februar 2025 will sich der Burglesumer Beirat nach den Worten von Sabine Tietjen, Vertreterin von Ortsamtsleiter Florian Boehlke, nun noch einmal ausführlich mit der Thematik befassen. Dann soll er laut Bürgerschafts-Pressesprecher Ingo Charton eine Entscheidung treffen, die auch der Petitionsausschuss akzeptieren kann und gleichzeitig die Grundlage für weitere Musikveranstaltungen unter freiem Himmel am Sportparksee legitimiert – oder sie untersagt. Was allerdings nach dem deutlichen Votum vom 18. Juni dieses Jahres nicht zu erwarten ist.

Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete und Kulturpolitiker Elombo Bolayela hatte übrigens schon im Frühjahr Reformbedarf beim Freiluftparty-Ortsgesetz festgestellt, das aus dem Jahr 2017 stammt. Durch die in diesem Sommer gemachten Erfahrungen sieht er sich in seiner Einschätzung bestätigt. Viele Beschwerden seien an ihn herangetragen worden, sagt der Sozialdemokrat, zuletzt bei einem Treffen mit Vertretern von Kleingartenvereinen. Auch er sehe die Notwendigkeit, das Ortsgesetz an einigen Stellen nachzuschärfen.

Lesen Sie auch

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)