Nachdem am Montag dieser Woche in einem Hähnchenmast-Betrieb in Ganderkesee im Landkreis Oldenburg ein Fall von Geflügelpest festgestellt worden ist, sind im Umkreis von zehn Kilometer Überwachungszonen eingerichtet worden. Betroffen sind auch der Bremer Norden und ein Teil der Gemeinde Schwanewede.
In Bremen hat der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes (LMTVet) eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Donnerstag, 22. September, in Kraft, teilt die senatorische Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz mit. Demnach erstreckt sich die Überwachungszone im Bremer Norden auf die Ortsteile Rönnebeck, Blumenthal, Fähr-Lobbendorf, Vegesack, Aumund-Hammersbeck, Schönebeck, Grohn, St. Magnus und das Werderland. Weitere Überwachungszonen im Stadtgebeit umfassen die Ortsteile Seehausen, Strom, Neustädter Hafen sowie Industriehafen. Betroffen sind in Bremen nach Angaben der senatorischen Behörde rund 100 Hobbyhalterinnen und –halter mit gut 1000 Stück Geflügel, circa 90 Prozent davon seien Legehennen.
Maßnahmen in den Gebieten
In den Überwachungszonen gelten eine Reihe tierseuchenrechtlicher Maßnahmen. Geflügel muss im Stall gehalten werden und darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Geflügelhalter müssen dem LMTVet die Zahl der gehaltenen Vögel mit Nutzungsart und Standort sowie die Zahl verendeter Vögel melden. "Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden", heißt es in der Mitteilung der senatorischen Behörde. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
Weitere in der Schutzzonen gelten Regelungen stehen auf der Homepage des LMTVe, ebenso Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Bei entsprechenden Beobachtungen ist sofort der Veterinärdienst unter Telefon 04 21 / 361 40 38 zu benachrichtigen.
Der Landkreis Osterholz hat eine Überwachungszone in der Gemeinde Schwanewede eingerichtet. Sie umfasst den südlichen Bereich der Ortschaft Beckedorf. In der Überwachungszone gibt es nach Angaben der Kreisverwaltung keine registrierten Geflügelhaltungen. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist am 20. September in Kraft getreten. Die Verfügung, der genaue Grenzverlauf der Überwachungszone und weitere Hinweise sind auf der Internetseite unter www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest zu finden.
Die Veterinärbehörde weise darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen, heißt es in der Mitteilung vom Kreis. Der Erreger der Geflügelpest sei nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorhanden. Die Gefahr, dass sich Hausgeflügel über Wildvögel anstecke, sei weiterhin hoch. Zudem habe es in den vergangenen Wochen vermehrt Geflügelpest-Ausbrücke in umliegenden Landkreisen gegeben. "Daher bleibt es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten", so der Kreis. So sollten Fütterungsstellen für Hausgeflügel Wildvögeln unzugänglich sein, ebenso Lagerstellen von Futter und Einstreu.
Überwachungszonen gibt es auch auf der anderen Weserseite. Wie berichtet gelten seit Dienstag dieser Woche tierseuchenrechtliche Maßnahmen in der gesamten Gemeinde Lemwedrer und einem Gebiet im Südosten der Gemeinde Berne.