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Beirat Burglesum lehnt Bürgeranträge ab BUND ist gegen Hundewiese in St. Magnus

Der Beirat Burglesum hat Anträge eines Bürgers, der die geplante Hundefreilauffläche in St. Magnus verhindern will, fast vollständig abgelehnt. Der BUND hält den Standort für ungeeignet.
27.10.2020, 15:48 Uhr
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BUND ist gegen Hundewiese in St. Magnus
Von Julia Ladebeck

Der Beirat Burglesum lehnt – mit einer kleinen Einschränkung – alle Bürgeranträge ab, die Olaf Brandtstaedter zum Thema Hundewiese in St. Magnus gestellt hat. Wie berichtet, hatte er insgesamt sieben Anträge an den Beirat gerichtet mit dem Ziel, die geplante Hundefreilauffläche im Knoops Wald zu verhindern. Unterdessen wächst der Widerstand gegen das Vorhaben, die Wiese offiziell als Hundefreilauffläche auszuweisen. Nachdem sich bereits der Geschäftsführer des Naturschutzbundes (Nabu) dagegen ausgesprochen hat, meldet sich nun auch der Arbeitskreis Bremen-Nord des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu Wort.

Aus Sicht des BUND ist die Fläche als Hundewiese „denkbar ungeeignet“. Der Arbeitskreis verfolge die Bestrebungen, die landwirtschaftlich genutzte Wiese in eine Hundewiese umzuwidmen, „mit Sorge“, heißt es in einer Stellungnahme. Aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland müssten naturschutzrechtliche Belange an dieser „schützenswerten Wiese“ der Vorzug gegenüber den Interessen der Hundehalter gewährt werden.

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Wie berichtet, möchte auch Olaf Brandtstaedter verhindern, dass die Wiese offiziell zur Hundefreilauffläche wird. Mit seinen Bürgeranträgen hat sich inzwischen der Sprecherausschuss des Beirats beschäftigt und dazu nach einer Beratung und Diskussionen in den Fraktionen einen Beschluss gefasst. Das Ergebnis: Mit einer kleinen Einschränkung lehnt der Beirat die Anträge allesamt ab.

In einem Schreiben, in dem Ortsamtsleiter Florian Boehlke die Beschlüsse des Beirats zusammenfasst, heißt es, den vielen gesetzestreuen Hundebesitzern werde durch die Ausweisung offizieller Auslaufflächen endlich ermöglicht, ihre Tiere in Burglesum artgerechter zu halten und zu erziehen. Gleichzeitig könnten alle Bürger den Hunden auf den Auslaufflächen zuschauen „und auch den Kindern den Hund als Tier im menschlichen Umfeld näherbringen“.

Der Beirat hatte bereits vor einiger Zeit beschlossen, nach einem Jahr der Nutzung aller drei Auslaufflächen in Burglesum in öffentlicher Sitzung über die Erfahrungen und eventuell notwendige Maßnahmen zu beraten. Nach der offiziellen Einrichtung der Hundeauslaufflächen werde das Ortsamt in einer öffentlichen Beiratssitzung über die geltenden Rahmenbedingungen informieren, kündigt der Ortsamtsleiter an.

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Brandt­staedter hatte unter anderem gefordert, dass der Beirat grundsätzlich von seiner Position abrückt, die Wiese als Hundefreilauffläche ausweisen zu lassen und den beschlossenen Prüfauftrag einer Hundefreilauffläche für mindestens ein Jahr auszusetzen. Beides lehnte der Beirat ab. Bremen sei verpflichtet, in jedem Stadtteil Hundeauslaufflächen zur Verfügung zu stellen. „Nach langer und intensiver und auch öffentlicher Diskussion“ habe der Beirat der zuständigen Behörde erstmals 2016 Flächen vorgeschlagen. Diskussionen seien auch danach mehrmals geführt worden. „Der Beirat hat dann jedes Mal seinen damals gefassten Beschluss aufrechterhalten.“ Für ein Moratorium, wie von Brandt­staedter gefordert, sieht der Beirat keinen Anlass.

Der dritte Bürgerantrag, in dem es um die Kontrolle von Hundehaltern auf der Wiese während der Moratoriumszeit geht, sei damit hinfällig. Das Ordnungsamt und die Polizei seien bereits aufgefordert worden „über deren bisherige und sicherlich zu steigernde Maßnahmen hinaus“ nach Einrichtung der drei offiziellen Hundeauslaufflächen in allen anderen Bereichen, in denen Hundebesitzer gegen die jeweils geltenden Regeln verstoßen, diese zu sanktionieren und auf die ausgewiesenen Flächen hinzuweisen.

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Der vierte Bürgerantrag wird mit dem ersten Absatz angenommen: „Der Park steht weiterhin allen Bürgern und Bürgerinnen in Gänze offen.“ Der weitere Text des Antrages, in dem Brandt­staedter argumentiert, Schilder, die auf die Eigenhaftung bei Betreten der Fläche hinweisen, könnten eine Barrierewirkung erzeugen und die Ausweisung der Hundefreilauffläche könnte weitere „Partikularinteressenten“ dazu aufrufen, Ansprüche auf öffentliche Flächen für ihre speziellen Nutzungen zu erheben, wird vom Beirat als „nicht zutreffend“ abgelehnt.

Ebenso der nächste Antrag, in dem gefordert wird, der Beirat solle das Umweltressort auffordern, finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen, „damit der nördliche Knoops Park wieder eine mehr parkartige Gestaltung ... erhält. Olaf Brandt­staedter fürchtet, eine Hundefreilauffläche würde den öffentlichen Knoops Park nicht mehr für jedermann als kulturhistorisch wertvolle Anlage erlebbar machen und außerdem späteren Bauwünschen und einer schleichenden Aufsiedelung Vorschub leisten.

Das sieht der Beirat anders. „Die erfolgte Bebauung an der Billungstraße liegt außerhalb des Flächendenkmals Knoops Park. Die Teile der ehemaligen Stadtgärtnerei innerhalb des Denkmalbereiches werden nach vielen Jahren wieder für die Bevölkerung geöffnet und ökologisch aufgewertet. Weitere Wohnbebauung des Gebietes ist nicht geplant und würde vom Beirat auch abgelehnt.“

Der Beirat sollte den Hundehaltern außerdem vorschlagen, bei einem Bauern im Umland eine umzäunte Wiese zu mieten oder zu pachten, „auf der die Hundefreunde ihre Vierbeiner laufen lassen können, um so ihrem privaten Hobby nachzugehen“, so Brandtstaedter. Das lehnt der Beirat ab, da Bremen zur Flächenbereitstellung verpflichtet sei. „Die Stadt müsste dem Sinn der Verpflichtung nach diese Flächen im niedersächsischen Umland ankaufen und dann den Bremerinnen und Bremern zur Verfügung stellen.“

Schließlich hatte Brandtstaedter das Burglesumer Gremium aufgefordert, den Vegesacker Beirat und das Ortsamt zu bitten, auch in seinem Beiratsgebiet nach Hundefreilaufflächen zu suchen. Das sei in der Vergangenheit bereits indirekt geschehen, da sich aufgrund der Aufforderung durch die zuständigen Senatsstellen alle Beiräte und Ortsämter mit dem Thema befassen, heißt es in der Antwort.

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Das sagt der BUND zur Hundefreilauffläche

Auf der nördlichen Glatthaferwiese befinden sich laut BUND „selten gewordene Systeme, die geschützt werden müssen“. Die kräuterreiche Glatthaferwiese sei zur „Pflanzengesellschaft des Jahres“ 2019 in Deutschland ernannt worden. Bei einer Begehung habe ein Experte kürzlich eine Vielzahl teils gefährdeter Kräuter auf beiden Bereichen der Wiese festgestellt. Die Form der Mahd, die zurzeit durch einen Biolandwirt übernommen wird – nach einer Frühjahrsruhe ein- bis maximal zweimal pro Jahr – sei geeignet, diese zu sichern.

Allerdings habe der Landwirt bereits jetzt über Probleme berichtet, die im Zusammenhang mit der Nutzung als Hundewiese stünden: Erreger im Viehfutter durch Hundekot, Sandhaufen sowie Stöcke, die beim Mähen stören. „Freier Auslauf für Hunde, den auch wir für notwendig erachten“, sollte nach Ansicht des BUND an anderen Stellen im Stadtteil ermöglicht werden. Eine Parkwiese mit einer Größe von 36 000 Quadratmetern sei dagegen „völlig unangemessen, auch im Vergleich zu anderen Hundeauslaufflächen in den Stadtteilen“.

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