Aus dem großen Freimarkt-Streit gehen drei Verlierer hervor. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Freitag. Erstens: Die Königsalm, eine Luxusvariante von Festhalle mit zwei Stockwerken, darf auf dem Freimarkt nicht aufgebaut werden. Sie sollte nach dem Willen der Betreiber und der Stadt dort Platz nehmen, wo jahrzehntelang das Bayernzelt stand. Zweitens: Das Bayernzelt bekommt diese Fläche auch nicht. Es wird in verkleinerter Form woanders auf der Bürgerweide aufgebaut. Und drittens hat auch die Stadt verloren, sie ist mit ihrer Rechtsauffassung gescheitert.
Die Bodenplatten der Königsalm lagen bereits auf dem Pflaster der Bürgerweide. Vorher hatte es eine groß angelegte Präsentation für die Presse gegeben. Die Schausteller-Familie Renoldi wollte auf dem Freimarkt eine ganz neue Art von Angebot machen: Eine Halle mit opulenten Holzschnitzereien, mit feinem Ambiente und gehobener Gastronomie. Die Wirtschaftsbehörde war begeistert, die Schaustellerverbände waren es auch. So etwas Tolles wollten sie alle haben.
Was den Verbänden nicht gefiel, war der Preis, der auf dem Volksfest dafür gezahlt werden sollte. Eine Königsalm, aber kein Bayernzelt mehr, jedenfalls nicht am traditionellen Ort und in der gewohnten Größe. Das rief Protest hervor. Der Bayernzelt-Betreiber zog vor Gericht; und schon in der ersten Instanz, vor dem Verwaltungsgericht, bekam er er recht – und auch wieder nicht.
Ja, sagten die Richter, die Königsalm durfte nicht zugelassen werden, weil sich die Renoldis damit zu spät beworben hatten, Monate nach Fristende. Und nein, das Bayernzelt hat keinen Anspruch auf seinen angestammten Platz, weil die Stadt darüber jedes Mal wieder neu und eben auch anders als bisher entscheiden kann.
Stadt und Betreiber kommen mit Kniff nicht durch
Bei der Königsalm hatten sich Betreiber und Stadt auf einen Kniff verständigt, mit dem sie jetzt nicht durchgekommen sind: Das neue Angebot als lediglich größere Variante der Almhütte, die von den Renoldis jedes Jahr auf dem Freimarkt bewirtschaftet wird. Für die Almhütte gab es eine fristgerechte Bewerbung. Kein Problem also, dachten Behörde und Betreiber. Doch das sehen die Gerichte vollkommen anders. „Es handelt sich wegen der unterschiedlichen Bauweise um ein anderes Geschäft als die Almhütte“, hieß es am Freitag in einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts.
Als Konsequenz daraus wird die Platzvergabe nach Angaben der Wirtschaftsbehörde nun folgendermaßen geregelt: Das Bayernzelt nimmt dort Platz, wo vorher die Almhütte stand. Statt bisher 2800 Plätze sind es dann 1000 weniger. Die Almhütte rückt auf die ehemalige Fläche des Bayernzeltes und kann sich dort zu neuer Größe entfalten. Eine zweistöckige Königsalm wird es damit frühestens im kommenden Jahr geben, sollten sich die Renoldis noch einmal bewerben.
„Unser Ziel ist es, einen vernünftigen Freimarkt hinzubekommen“, sagt Tim Cordßen, Sprecher der Wirtschaftsbehörde. Bei der Zulassung der Königsalm habe sein Ressort eine andere Rechtsauffassung gehabt als die Gerichte. „Das Ergebnis ist trotzdem eine gute Mischung aus Festzelten.“ Mit den Schaustellerverbänden habe man sich darauf verständigt, die Eröffnung des Freimarktes mit dem Fassanstich und die Siegerehrung nach dem Freimarktumzug wieder im Bayernzelt zu veranstalten. Ursprünglich sollte die Königsalm den Zuschlag bekommen.