Noch liegen die Bohlen auf der Bürgerweide, sie sind die Grundlage der Königsalm. Der Aufbau des neuen Festzeltes von Schaustellerin Nina Renoldi hatte – extrem früh für Freimarktsaufbauverhältnisse – am Montag begonnen. Nach der Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts am Dienstag ist aber klar: Die Bretter müssen erst mal wieder eingepackt werden.
Dass die Königsalm auf dem Freimarkt, der am 19. Oktober beginnt, stehen wird, ist nach derzeitigem Stand stark zu bezweifeln. Mit dem Gerichtsurteil nimmt der Konflikt, den es seit Monaten zwischen Wirtschaftsbehörde und Nina Renoldi auf der einen Seite und Jan-Patrick Wolters, Betreiber des Bayernzeltes, auf der anderen gibt, eine neue Wendung. Aber ein Erfolg für das Bayernzelt ist das Urteil nicht unbedingt.
Die Sachlage ist eigentlich einfach, dann insgesamt aber doch ziemlich verworren. Kurz zusammengefasst will das Wirtschaftsressort unbedingt das neue Superzelt als Attraktion auf dem Freimarkt haben. Weil die Königsalm aber mehr Platz als die bisherige Almhütte benötigt, musste ein neuer gefunden werden ‒ und als ideal dafür sahen die Freimarktsplaner den an, auf dem bisher traditionell das Bayernzelt stand.
Zulassung ist nicht rechtmäßig gelaufen
Das Bayernzelt wiederum könnte auf dem Platz der Almhütte nur in verkleinerter Form aufgebaut werden, was für Betreiber Wolters große Umsatzeinbußen bedeuten würde. Also hatte Wolters Anfang Juli Klage eingereicht, und die Richter gaben ihm nun Recht. Sie entschieden, dass das Wirtschaftsressort bis zum 17. September Zeit hat, die Zulassung des Bayernzelts erneut zu prüfen. Die Begründung: Die Zulassung der Großzelte ist nicht rechtmäßig verlaufen.

In der zweistöckingen Königsalm finden bis zu 2000 Besucher Platz, doch auf dem Freimarkt wird sie in diesem Jahr wohl doch nicht vertreten sein.
Die Renoldis hatten im September 2017 fristgemäß eine Bewerbung für eine Almhütte eingereicht, die allerdings mit 1600 Quadratmetern größer ist als die bisherige und deren Grundfläche mit 40 mal 40 Metern auch der der Königsalmentspricht, die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch gar nicht fertiggestellt war.
Im April gab es dann eine Vereinbarung mit dem Wirtschaftsressort, statt der großen Almhütte beim Freimarkt die Königsalm aufzustellen. Nach Auffassung der Richter geht das aber nicht, weil es sich bei der Königsalm um ein Geschäft handelt, „das in seiner Gestaltung und Bauweise eindeutig von der in den letzten Jahren zugelassenen Almhütte zu unterscheiden sei“, wie es in der Urteilsbegründung heißt.
„Die Entscheidung entspricht unserer Rechtsauffassung, dass die normalen Regeln auch für die Familie Renoldi gelten. Wesentlich ist, dass Bewerbungsfristen missachtet worden sind“, sagt Wolters Anwalt Hans-Jörg Wilkens. Grundsätzlich bedauere er, dass man für das Thema überhaupt habe Gerichte bemühen müssen. Wilkens: „Wir haben es mehrfach versucht, aber alle Versuche, einen Vergleich zu erreichen, sind abgelehnt worden. Die Stadt muss nun neu entscheiden. Wir erwarten, dass das zügig gemacht wird und das Bayernzelt in voller Größe zugelassen wird.“
Laut Tim Cordßen, Sprecher von Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD), wird das aber trotz des Urteils nicht passieren. Denn in der Urteilsbegründung steht auch, dass es keine Verpflichtung gibt, die Bayernfesthalle unbeschränkt auf dem Platz und in der Größe des Vorjahres zuzulassen. „Hierbei handelt es sich um eine Auswahlentscheidung der Marktzulassungsbehörde“, schreiben die Richter. Diesen Teil der Argumentation des Gerichts sieht die Wirtschaftsbehörde ihrerseits als Erfolg, denn aus ihr leitet sich ab, dass sowohl der aktuelle Standort als auch die Verkleinerung des Bayernzelts nicht revidiert werden müssen.
"Wir wollen ja keine Lücke auf dem Freimarkt haben"
Grundsätzlich werde das Wirtschaftsressort Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht eingelegen, sagte Cordßen. Das plant auch Nina Renoldi. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass es sich um dasselbe grundlegende Konzept handelt“, sagt Cordßen zur Bewerbungsstrategie mit der großen Almhütte und der Königsalm. „In der Umsetzung wäre es dann eine Konkretisierung beziehungsweise eine Erweiterung der vorliegenden Bewerbung gewesen.“
So argumentiert auch Nina Renoldi. „Uns liegt ein verbindlicher Zulassungsbescheid des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Marktangelegenheiten vom 15.6.2018 für den Betrieb einer Zeltgastronomie ,Almhütte‘ vor. Nichts anderes planen wir“, heißt es in ihrer Stellungnahme. „Das aktuelle Urteil des Gerichts sieht die Königsalm als etwas anderes als eine Almhütte an. Das ist jedoch nicht der Fall.“
Statt der Königsalm soll dann eben die ursprünglich angemeldete große Version der Almhütte aufgebaut werden. Voraussichtlich wird dort auch die Eröffnung des Freimarkts gefeiert. „Es gibt die ordnungsgemäße Bewerbung, und wir wollen ja keine Lücke auf dem Freimarkt haben“, sagt Cordßen.
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