Die Innenbehörde will mit Videoüberwachung gegen die hohe Kriminalitätsbelastung im Gröpelinger Zentrum vorgehen. An diesem Freitag soll die Anlage scharf gestellt werden. Mit zwei Kameras wird der Bürgermeister-Koschnick-Platz sowie Teile der Ritterhuder Straße, der Straße Beim Ohlenhof sowie der Gröpelinger Heerstraße erfasst. Die Bildübertragung läuft rund um die Uhr ohne Tonaufzeichnung. Das Videomaterial wird anschließend zwei Wochen lang gespeichert, damit die Polizei darauf zurückgreifen kann, falls sich in dem überwachten Bereich Straftaten ereignet haben.
"Die geplante Maßnahme ist durch das Bremische Polizeigesetz abgesichert", versichert die Innenbehörde in einem schriftlichen Statement. Es lasse Videoüberwachung an Orten zu, an denen vermehrt Straftaten begangen werden. Dies sei rund um den Bürgermeister-Koschnick-Platz der Fall. Zwischen Juni 2022 und Ende Mai 2024 wurden in diesem Bereich 1559 Straftaten registriert. Knapp die Hälfte davon waren Eigentumsdelikte (49 Prozent). Körperverletzungen machten etwa zehn Prozent aus.
Innensenator: "Niveau nicht hinnehmbar"
Aus Sicht von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ist dieses Niveau "nicht hinnehmbar". Erklärtes Ziel der Videoüberwachung sei "ein Plus an Sicherheit für die Anwohnerschaft, Abschreckung sowie eine höhere Aufklärungsquote". Auch Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) stellt sich hinter das Projekt, das zunächst auf drei Monate befristet ist. Es sende das Signal aus, dass sich der Senat "mit der Kriminalitätsbelastung dort nicht abfinden und entschlossen und konsequent dagegen vorgehen" wird, so Bovenschulte.
Die Datenschutzbehörde, der die Pläne vorgelegt wurden, hat durchaus Bedenken. Sie stellt sich zwar nicht klar gegen das Vorhaben, formuliert aber rechtliche Einwände und Skepsis, was die Erfolgsaussichten der Überwachung angeht. Diese sei "ein zweischneidiges Schwert", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme, die dem WESER-KURIER vorliegt. Man betrachte es "mit Sorge, dass auf ein zunehmendes Sicherheitsbedürfnis erneut mit einer
Videoüberwachung reagiert wird, deren Nutzen abstrakt schon in Zweifel gezogen werden kann und die zahlreiche Personen betrifft, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen". Es bestünden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.