Die drei AfD-Bürgerschaftsmitglieder Uwe Felgenträger, Frank Magnitz und Mark Runge dürfen sich nicht „AfD-Gruppe“ nennen. Eine Fraktion oder Gruppe in der Bremischen Bürgerschaft muss die Namens- oder Markenrechte der Partei besitzen, heißt es in einem Schreiben der Bremischen Bürgerschaft an Magnitz, das dem WESER-KURIER vorliegt.
„Inhaber des Namens einer Partei ist nach der Struktur des Parteiengesetzes grundsätzlich die Bundesebene der jeweils betroffenen Partei“, heißt es in dem Brief. Der Hintergrund: Nach dem Austritt der drei Politiker aus der AfD-Fraktion untersagte der AfD-Bundesvorstand es ihnen, den Namen oder das Logo der Partei zu verwenden. Die parlamentarische Gruppe wird sich nach Auskunft von Magnitz künftig schlicht „Gruppe Magnitz, Runge, Felgenträger“ nennen.