Wie kriegt man die bremischen Wohnungsbaugesellschaften Brebau und Gewoba dazu, sich beim Bau von Schulen zu engagieren? Und das auf rechtlich sauberem Wege? Dieses Thema beschäftigt die sogenannte Senatskommission für Schul- und Kita-Bau, die im Oktober ins Leben gerufen worden war.
Das Gremium, auch „Kleiner Senat“ genannt, steht vor der Mammutaufgabe, den gewaltigen Bedarf an zusätzlichen Unterrichts- und Betreuungsgebäuden zu decken, die Bremen in den kommenden Jahren benötigt.
Im Stadtgebiet müssen allein acht Schulen komplett neu errichtet werden, weitere acht bestehende brauchen neue Gebäude. Zudem sind an Dutzenden Schulen Anbauten erforderlich, um mehr Platz zu gewinnen. Dass die städtische Liegenschaftsverwaltung Immobilien Bremen (IB) mit dieser Aufgabe heillos überfordert wäre, ist allen Beteiligten klar. Deshalb die Suche nach alternativen Instrumenten.
Mit Schulbau hatten bisher weder Brebau noch Gewoba etwas zu tun. Letztere ist – nach Jahren der Beschränkung auf die Pflege ihres Wohnungsbestandes – überhaupt erst vor Kurzem wieder ins Neubaugeschäft eingestiegen. Grundsätzlich wären beide Unternehmen durchaus in der Lage, bei der Bereitstellung von Schulen und Kita einen wichtigen Beitrag zu leisten. Das Problem ist allerdings: Der Senat kann die teilweise (Gewoba) beziehungsweise komplett (Brebau) im städtischen Eigentum befindlichen Gesellschaften nicht einfach anweisen: „Baut uns mal einen Schwung Schulen.“ Es sind wichtige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu beachten. Der „Kleine Senat“ hat kürzlich erste Beschlüsse gefasst, die sicherstellen sollen, dass Bremen dabei keine Fehler macht.
Schuldenbremse ab 2020
Was das Finanzielle betrifft, spielt die Schuldenbremse in der Landesverfassung eine entscheidende Rolle. Sie greift ab 2020 und verbietet im Grundsatz die Aufnahme von Krediten zum Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben. Angesichts eines Mittelbedarfs für die Schulbauoffensive im dreistelligen Millionenbereich stellt sich also die Frage, woher dieses Geld in den kommenden Jahren kommen soll. Im rund 5,5 Milliarden Euro schweren Haushalt von Land und Stadtgemeinde Bremen, in dem der weit überwiegende Teil durch Pflichtausgaben festgelegt ist, wird man es sicher nicht auftreiben. Dem naheliegenden Kniff, einfach städtische Gesellschaften wie die Brebau Kredite für den Bau von Schulen aufnehmen zu lassen und so die Schuldenbremse zu umgehen, schiebt Artikel 131 ebenfalls einen Riegel vor. Das dort festgeschriebene Verbot erstreckt sich auch auf Firmen, „auf die das Land beherrschenden Einfluss ausüben kann“.
Man müsste der Sache also einen anderen Dreh geben. Grundsätzlich spricht nämlich nichts dagegen, dass eine städtische Gesellschaft für ihre unternehmerischen Aktivitäten Kredite aufnimmt. Das macht jede Firma, die nicht gerade in Eigenkapital schwimmt. Um eine Kollision mit Artikel 131 zu vermeiden, müssten Brebau und Gewoba aber gewissermaßen von selbst auf die Idee kommen, in die Bereitstellung von Schulen und Kitas zu investieren. In einer vertraulichen Vorlage für den „Kleinen Senat“, die dem WESER-KURIER vorliegt, wird das folgendermaßen formuliert: „Wenn die städtischen Wohnungsgesellschaften unter anderem im Interesse einer verbesserten Attraktivität ihrer Wohnungsbaubestände und Neubauvorhaben ergänzend ein neues Geschäftsfeld zur Errichtung quartiersbezogener sozialer und Bildungsinfrastruktur entwickeln, so agieren diese Gesellschaften wirtschaftlich und im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks.“
Neue Schulbaurichtlinie
Anders gesagt: Brebau und Gewoba würden der Stadt Schul- oder Kita-Gebäude anbieten und nach Fertigstellung an die Bildungsbehörde vermieten. Die für den Bau aufgenommenen Kredite wären aus Sicht der Senatskommission „mit Blick auf die Schuldenbremse unschädlich“. Schließlich hätten Brebau oder Gewoba die Darlehen in diesem Szenario aus eigenem unternehmerischen Antrieb aufgenommen – und nicht qua Anweisung von höchster politischer Stelle.
Damit die Brebau diesen Weg auch tatsächlich beschreitet, soll sie laut Vorlage ausdrücklich „ermutigt“ werden, „Angebote für Gebäude, die eine Schulnutzung ermöglichen, zu schaffen“. Ausgehen soll dieser Motivationsschub von den bremischen Vertretern in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, die von der Politik in diese Gremien entsandt sind. Doch eigentlich geht man im „Kleinen Senat“ davon aus, dass die Brebau-Geschäftsführung die Signale aus dem Rathaus von selbst wahrnimmt und keiner weitergehenden „Ermutigung“ bedarf.
Flankierend hat die Senatskommission schon mal einen Auftrag an den Senator für Finanzen erteilt. Er soll kurzfristig eine sogenannte Schulbaurichtlinie erarbeiten, in der bauliche und pädagogische Standards für einschlägige Neubauten festgelegt sind. Brebau und Gewoba bekämen auf diese Weise auch schon eine erste Planungsgrundlage für die Angebote, die sie der Stadt unterbreiten könnten. Zudem sollen sie von der Stadt beim Erwerb geeigneter Grundstücke unterstützt werden.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) ist Vorsitzender der Senatskommission, er sieht sich mit dem jetzt abgesteckten Kurs auf der sicheren Seite. Angesichts der großen Herausforderungen im Schul- und Kita-Bereich gehe es darum, „pragmatische Lösungen zu finden“. Die Brebau wäre aus seiner Sicht ohnehin gut beraten, sich mittelfristig nach neuen Geschäftsfeldern umzuschauen, „denn der Boom im Wohnungsbau ist endlich“.
Auch für die Grünen ist die Einschaltung der städtischen Unternehmensbeteiligungen prinzipiell ein gangbarer Weg. Bürgermeisterin und Bausenatorin Maike Schaefer ist aber wichtig, dass vorab „eine gründliche juristische Analyse erfolgt“, auch was mögliche Ausschreibungspflichten angeht, wie sie betont. „Mir geht es darum, dass wir eine saubere Lösung bekommen“, so Schaefer.