Es fehlen noch letzte Details, bis die ersten von 500 E-Scootern des Anbieters Lime durch Bremens Straßen fahren. „Wir erstellen derzeit eine Liste mit Orten, wo die Roller nicht abgestellt werden dürfen“, erklärt Jens Tittmann, Sprecher der Verkehrsbehörde. Sobald eine Übersicht der Verbotszonen fertig sei, könne der Verleiher an den Start gehen. Das könne laut Tittmann in der kommenden Woche der Fall sein. Doch ob der US-amerikanische Fahrrad- und E-Roller-Vermieter dann auch startklar ist, bleibt noch unklar. Am vergangenen Sonnabend war bekannt geworden, dass Lime die Genehmigung und den Zuschlag erhalten hat, die kleinen Tretroller mit Elektromotor in Bremen zum Verleih bereitzustellen.
„Aktuell sind wir noch in den Vorbereitungen für den Launch in Bremen“, sagt eine Sprecherin von Lime Germany. Deshalb könne sie noch keine konkreten Angaben machen. Das Unternehmen wolle die Öffentlichkeit aber auf dem Laufenden halten, wann es losgeht. In der Verkehrsbehörde wird davon ausgegangen, dass der Anbieter umgehend einsatzbereit wäre.
Bis dahin hat der Vermieter aber noch jede Menge Vorschriften und Regeln zu beachten. Im Unterschied zu anderen Kommunen, wo E-Scooter verschiedener Anbieter seit Längerem zum Verleih stehen, ist die Vermietung in Bremen klar geregelt. Die Hansestadt geht damit einen Sonderweg und will die Probleme anderer Städte vermeiden. Eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis ermöglicht es dem Verleiher, E-Roller auf Bremens Straßen fahren zu lassen und sie Dritten anzubieten. In dem fünfseitigen Dokument sind vom Zustand, der Wartung bis hin zu Informationspflichten und Schadensersatzforderungen zahlreiche Punkte geregelt.
Das Abstellen der E-Roller in Grünanlagen ist demnach unzulässig, soweit dies nicht ausdrücklich durch den jeweiligen Verantwortlichen – das Ordnungsamt – zugelassen ist. In Bremen soll das Verbot etwa für Parkanlagen wie den Bürgerpark oder die Wallanlagen gelten. Auch in der Obernstraße oder in Fußgängerzonen wie etwa der Sögestraße soll das Abstellen nicht erlaubt sein, heißt es aus der Behörde. Und falls es dann doch Ärger über abgestellte E-Scooter gibt, behält sich die Stadt vor, weitere Bereiche nachträglich zu benennen. Dafür müssen verkehrs- oder ordnungsrechtliche Gründen vorliegen. Es ist verboten, die Roller auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als 1,50 Meter abzustellen.
Ein weiterer Zusatz in der Erlaubnis: Beim Abstellen sind „die Belange von Senioren, Kindern und Menschen mit Behinderung dabei besonders zu berücksichtigen“. Zu den Vorschriften gehört zudem, dass maximal vier E-Roller pro Standort abgestellt werden dürfen. In bestimmten Zeiträumen müssen die Fahrzeuge anders platziert werden: Wenn Straßen, Wege oder Haltestellen blockiert werden, muss dies innerhalb von 24 Stunden nach Meldung passieren. Binnen 48 Stunden müssen Roller um mindestens 50 Meter umgestellt, entfernt oder in einen fahrbereiten Zustand versetzt werden, wenn es zu unzulässigen Ansammlungen von mehr als vier abgestellten E-Rollern kommt. Werden diese und weitere Vorgaben nicht eingehalten, kann die Erlaubnis vom Ordnungsamt entzogen werden. Angedacht ist zudem, dass der kostenpflichtige Mietvorgang weiter läuft und sich die Nutzer nicht ausloggen können, wenn sie Roller in Verbotszonen abstellen.
Ebenfalls von der Verkehrsbehörde vorgeschrieben ist, dass die Roller verkehrssicher und zugelassen sein müssen; das Laden der Batterien, Wartung, Reparatur und Pflege der E-Roller sollen außerhalb des öffentlichen Straßenraums stattfinden. Und: Auf den E-Rollern muss deutlich sichtbar eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme durch Bürger angebracht sein.
Lime muss außerdem einen festen Ansprechpartner für die Stadt bereitstellen. Dieser wird noch gesucht, für einen „Werkstudent (m/w/d) als E-Scooter Promoter“ ist nun ein Stellenangebot auf dem Markt. Diese Person soll den Anbieter repräsentieren, die Roller im Stadtgebiet bewegen und proaktiv auf die Nutzer bei Problemen zugehen. Der Stundenlohn von zwölf Euro brutto liegt knapp über dem vorgeschriebenen Landesmindestlohn von 11,13 Euro brutto pro Stunde. Ob dies von der Stadt so gedacht war, dass dann ein Student als Kontaktperson zur Verfügung steht, will die Baubehörde nicht kommentieren. „Wir gehen davon aus, dass sich Lime an geltendes Recht hält, das müssen sie erfüllen“, betont Tittmann. Zur Personalpolitik gebe es keinen Kommentar.