Die rund 12 000 bremischen Beamten sollen künftig nicht mehr so lange wie bisher auf eine anstehende Beförderung warten müssen. Der Senat hat in dieser Woche beschlossen, neben dem 1. Januar einen weiteren Termin für die Höherstufung festzusetzen. In diesem Jahr soll es der 1. September sein, in den Folgejahren dann der 1. Juli. In Bremen stehen nach einer groben Schätzung des Finanzressorts jährlich rund 600 Beförderungen an. Ein Teil der Anwärter wird also in den Genuss der Neuregelung kommen und von einer vorgezogenen Anhebung von Dienstrang und Salär profitieren.
In der Beschlussvorlage des Senats wird darauf verwiesen, dass von gewerkschaftlicher Seite bereits mehrfach die Forderung nach einer Flexibilisierung der Beförderungstermine erhoben worden sei. Ziel sei eine „Verbesserung der Einzelfallgerechtigkeit“. Zu Mehrkosten für den bremischen Haushalt dürfe es aber nicht kommen, wird in der Vorlage unterstrichen. Die einzelnen Senatsressorts müssten die Aufwendungen für die zum 1. September anstehende Beförderungswelle aus ihren jeweiligen Budgets bestreiten. Auch die Gesamtzahl der Höherstufungen müsse auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Zehntausende in Kurzarbeit
In der CDU hat man für die jetzt getroffene Entscheidung wenig Verständnis. „Natürlich gönne ich jedem Beamten sein Geld“, sagt Christoph Weiss, der die Christdemokraten im Controlling-Ausschuss der Bürgerschaft vertritt. Er wendet aber ein: „Diese Maßnahme passt einfach nicht in die Zeit. In der Privatwirtschaft befinden sich allein in Bremen Zehntausende in Kurzarbeit, viele von ihnen bangen um ihren Job.“ Vor diesem Hintergrund sei es „ein falsches Signal, wenn der Senat es als seine Aufgabe betrachtet, den Beförderungstermin für Beamte vorzuziehen“, sagt Weiss.
Die Sprecherin des Finanzressorts, Dagmar Bleiker, weist diese Kritik zurück. Nach ihrer Darstellung ist Bremen derzeit das einzige Bundesland, das für Beförderungen von Beamten nur einen einzigen Termin im Jahr vorsieht. Dies habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass Stelleninhaber zum Teil übermäßig lang auf eine Höherstufung warten mussten.
In Bremen gelte ohnehin die Vorschrift, dass sich Staatsdiener auf einer höher bewerteten Stelle zunächst ein Jahr lang bewährt haben müssen. Bleiker: „Wenn also eine Person zum 1. Februar eines Jahres befördert werden konnte, weil sie sich bewährt hatte, musste die Person bisher bis zum 1. Januar des Folgejahres auf die Beförderung warten.“ Der Senatsbeschluss beende nun diese Praxis. „Wer sich eine Beförderung verdient hat, soll zeitnah befördert werden können“, verteidigt Bleiker die Entscheidung der Landesregierung.