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Neues Polizeigesetz Klientelpolitik

Die Bürgerschaft debattiert hitzig über den Entwurf für das neue Polizeigesetz. Dabei gerät auf beiden Seiten das eigentliche Ziel aus dem Blick, meint Ralf Michel.
10.07.2020, 05:00 Uhr
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Klientelpolitik
Von Ralf Michel

Bei allem Streit über das neue Polizeigesetz haben Regierungskoalition und Opposition trotzdem einen gemeinsamen Nenner – den starken Hang zur Klientelpolitik. Man kann sich lautstark darüber aufregen, dass es die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung in Bremen nicht geben wird. Lässt dabei dann aber unter den Tisch fallen, dass dieses Instrument auch in den Bundesländern, in denen es erlaubt ist, nicht eben als Erfolgsmodell gilt. Auch kann man sich natürlich auf die Schulter klopfen, weil nun nirgendwo in Bremen mehr Personen anlasslos kontrolliert werden dürfen.

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Übergeht dabei jedoch geflissentlich, dass dies an der Kontrollpraxis der Polizei tatsächlich kaum etwas ändern wird. Und dass man durch das Recht des Kontrollierten auf eine Quittung ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen hat, das noch dazu unter datenrechtlichen Aspekten höchst fragwürdig ist. Auf all diese populistischen Nebelkerzen, auf die gesamte ideologie-gefärbte Debatte kann man gut und gerne verzichten. Gerade beim Thema innere Sicherheit. Der Polizei einen Rahmen für effektive Arbeit zu schaffen – nur darum sollte es beim neuen bremischen Polizeigesetz gehen.

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