- Welche Aufgabe hat der Deichverband?
- Wie wird man Mitglied?
- Welche neuen Abstandsregeln stehen in der Satzung?
- Was haben die neuen Abstandsregeln für Auswirkungen?
- Wer muss jetzt einen höheren Beitrag bezahlen?
Zu Jahresbeginn hat der Deichverband links der Weser seine Satzung geändert. Seither gelten neue Regeln, um den Hochwasserschutz zu verbessern. Für manche Mitglieder steigt auch der Beitragssatz. Das sind die wesentlichen Änderungen.
Welche Aufgabe hat der Deichverband?
Die Hauptaufgabe des Verbandes könnte man etwas salopp so umschreiben, dass er dafür sorgen muss, dass keiner von Arsten bis Seehausen nasse Füße bekommt. Das Verbandsgebiet reicht vom linken Weserufer bis zur Ochtum beziehungsweise zur Varreler Bäke. Der Verband muss seine Mitgliedsgrundstücke beispielsweise über Gräben, Schöpfwerke und Siele entwässern und vor Hochwasser und Sturmfluten mithilfe von Deichen und Wehren beschützen.
Der Deichverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die über das sogenannte Deichamt ausgeübt wird. Das 20-köpfige Gremium wird von den Mitgliedern alle fünf Jahre neu gewählt.
Wie wird man Mitglied?
Sobald jemand ein Grundstück innerhalb des knapp 75 Quadratkilometer großen Verbandsgebietes erwirbt, wird er oder sie automatisch Mitglied im Deichverband. Aktuell sind das etwa 32.000 Menschen, die in Obervieland, der Neustadt, Huchting und im Niedervieland (Woltmershausen, Strom und Seehausen) Grundeigentum besitzen.
Weil sie durch die Deiche einen Schutz vor Hochwasser und Sturmfluten genießen, müssen die Mitglieder Beiträge zahlen, damit der Deichverband seine oben genannten Aufgaben erfüllen kann. Für die Mitglieder, deren Grundstücke direkt an den Gewässern oder Deichen liegen, gelten bestimmte Regeln, die sie einhalten müssen.
Welche neuen Abstandsregeln stehen in der Satzung?
Über die Satzungsänderung zu Jahresbeginn haben sich nun besonders die Abstandsregeln direkt an den Gewässern geändert. Bisher mussten die Grundstückseigentümer nur einen Abstand von 80 Zentimetern längs der Gewässer ab der oberen Böschungskante landeinwärts freihalten. Neu gilt nun eine Fünf-Meter-Zone. Die Breite des Streifens beträgt an der Ochtum, der Grollander Ochtum, der Varreler Bäke, der Kleinen Weser und am Werdersee sogar zehn Meter.
Alles, was in diesem Schutzstreifen bei erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen der Gewässer hinderlich sein könnte, sowie Notfalleinsätze während Hochwasserlagen erschweren könnte, darf dort nicht stehen. Das können Zäune sein, aber auch störende Gehölze. "Andererseits wollen wir auch keinen Kahlschlag, sondern einen möglichst naturnahen Bewuchs am Rand der Gewässer. Daher kommt es immer auf die Örtlichkeit darauf an, ob wir beispielsweise mit unseren Maschinen noch durchkommen oder nicht", erklärt Michael Dierks, Geschäftsführer des Deichverbandes am linken Weserufer.
Gleich bleiben hingegen die Abstandsregeln für die Schutzstreifen entlang der Deichlinie: Häuser, Carports, Zäune, Funkmasten und andere Bauten müssen vom Deichfuß einen Abstand von zehn Metern einhalten. Für Leitungsschächte, Zisternen und andere unterirdische Einbauten gelten 14 Meter Mindestabstand von der Außenkante der Deichkrone.
Was haben die neuen Abstandsregeln für Auswirkungen?
"Mit unserer neuen Satzung haben wir nur hinterlegt, was gesetzlich schon seit über 20 Jahren gilt", erklärt Michael Dierks. Das sei aber auch notwendig, "weil die extremen Hochwasserlagen zum Jahreswechsel 2023/2024 unseren Blick dafür geschärft haben, dass wir strenger sein müssen, um die Deiche optimal schützen zu können". Die Gewässer und Deiche müssten im Katastrophenfall problemlos zugänglich sein.
Er betont aber auch: "Für den Bestand hat das zunächst keine Konsequenzen, sondern eher, wenn jemand einen neuen Zaun oder etwas anderes errichten will, das uns bei unseren Arbeiten stören könnte." Wenn im Bestand Mängel festgestellt werden, gehe der Deichverband aktiv auf seine Mitglieder zu.
Wie schon in den Jahren zuvor, könnten Grundstückseigentümer aber auch Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben bei der Wasserbehörde einreichen. Die wiederum fordert dann eine Stellungnahme des Deichverbandes an. "Dann schauen wir, ob das verträglich ist mit der Deichunterhaltung", sagt Dierks. Ohne solch eine Erlaubnis drohe für Baumaßnahmen innerhalb des Deichschutzstreifens, dass ein Baustopp verhängt oder ein Rückbau gefordert werde.
Wer muss jetzt einen höheren Beitrag bezahlen?
Die neue Satzung des Deichverbandes schreibt auch vor, dass der Beitragssatz für die Mitglieder anders berechnet wird als in den Jahren zuvor. Galten bisher noch Einheitswerte der Grundstücke aus dem Jahr 1964 als Basis der Beiträge, werden diese nun über die neuen Grundsteuersätze errechnet.
Ein Rechenbeispiel: Der neue Grundsteuerwert eines fiktiven Altbremer Reihenhauses in der Neustadt beträgt 350.000 Euro. Davon sind 0,35 Promille an den Deichverband zu zahlen, im vorliegenden Fall wären das also etwa 120 Euro im Jahr. "Dadurch steigt der Beitragssatz für einige Mitglieder, andere müssen weniger zahlen", sagt Dierks.
Es seien zwar ein paar Widersprüche von Mitgliedern eingegangen, "doch die eigentliche Kritik richtet sich gegen die neuen Grundsteuersätze und weniger gegen uns", sagt der Geschäftsführer. Aus seiner Sicht sei eine Reform der Beitragsberechnung überfällig gewesen. "Insgesamt ist es fairer geworden", findet Dierks. Etwa 3,5 Millionen Euro bestreitet der Deichverband am linken Weserufer 2025 nach eigenen Angaben aus Mitgliedsbeiträgen.