„Jeder Erwachsene sollte die Meinung von Kindern respektieren.“ Und: „Jedes Kind hat ein Recht auf Lernen.“ Oder: „Kein Kind darf geschlagen werden.“ Wer das sagt? Maximilian, Mary, Roman und Deni von der Gesamtschule Bremen-Ost (GSO). Sie alle sprechen über den Internationalen Kindertag, der am 1. Juni gefeiert wird und die Kinderrechte stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen soll.
Wegen seiner Teilung nach dem Zweiten Weltkrieg feiert Deutschland am 20. September auch den Weltkindertag, zu dem das UN-Kinderhilfswerk Unicef weltweit aufruft, weil Vertreter der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) 1989 die Rechte von Kindern in 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention in Genf festgeschrieben haben. Was Bremer Jugendlichen zum Thema Kinderrechte einfällt, darüber hat der WESER-KURIER mit vier Schülern der GSO gesprochen.
Woher die Schüler ihre Rechte kennen
Von ihren Rechten hätten sie erst durch ein Projekt erfahren, gestehen Roman Titov und Deni Ynusov. „Wir wollen’s wissen: Kinderrechte aus historischer und aktueller Perspektive“ heißt das Projekt im Fach Soziales Lernen. Mary Ighomor hatte zumindest im Fernsehen schon mal davon gehört. Auch Maximilian Gohlke erzählt: „Ich wusste, dass es Kinderrechte gibt, aber habe vorher nie mit meinen Eltern darüber gesprochen.“
Das Projekt des Schulmuseums sei eine willkommene Möglichkeit gewesen, das wichtige Thema Kinderrechte aufzugreifen und zu verstetigen, sagt GSO-Schulsozialarbeiter Jens Singer und lobt die ausgezeichnete Zusammenarbeit, in die er das Jugend- und Kinderrechtebüro des Kinderschutzbundes Bremen als zweiten Kooperationspartner einschließt.
Weshalb es die UN-Kinderrechtskonvention braucht
„Kein Kind darf geschlagen werden“, fordert Mary. Das sehen ihre Mitschüler genauso. Sie hält den Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention, der den Schutz vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung beinhaltet, deshalb für besonders wichtig. „In Syrien dürfen Lehrer immer noch Kinder schlagen“, erbost sich die Zwölfjährige. „Das ist unfair.“ Weil in vielen Ländern der Erde Kinder gar nicht zur Schule gehen können, stattdessen meist arbeiten müssen, zählt sie ferner das Recht auf Bildung (Artikel 28) auf: „Jedes Kind hat ein Recht auf Lernen und sollte zur Schule gehen dürfen.“ Roman denkt an Hunger und schlimme Krankheiten in Afrika, „wo es nicht genug Wasser gibt“. Ihm liegen ausreichendes Essen und der Schutz der Gesundheit für Kinder am Herzen (Artikel 26).
Welche Artikel Zwölfjährigen persönlich wichtig sind
Das Recht auf Freizeit (Artikel 31) fällt den drei Jungen dazu auf Anhieb ein. Maximilian und Deni treiben viel Sport und empfinden das als aktive Erholungszeit. Deni weist auf das in Artikel 16 verankerte Recht auf Privatsphäre hin: „Meine Eltern dürfen nicht gucken, was auf meinem Handy ist“, sagt er - und findet das gut. „Das Recht auf ein sicheres Zuhause“, fügt Mary hinzu, die ihr Zuhause schätzt, weil sie sich der Liebe und Fürsorge der Eltern sicher sei. Allerdings nennt die Jugendliche auch das Recht auf Schutz vor Gewalt: „Erwachsene sollen aufhören, Kinder zu schlagen!“, sagt Mary, „das ist illegal“.
Wie Mitbestimmung im Alltag von Kindern aussieht
Die vier Jugendlichen äußern sich allesamt positiv darüber, wie sie im Elternhaus und in der Schule informiert und beteiligt werden und wo sie mitbestimmen dürfen. Roman berichtet, dass seine Mutter ihn oft frage, was sie kochen solle. Das trifft auch bei Maximilian zu. Er erzählt, dass sich seine Familie bei der Freizeitgestaltung am Wochenende oft nach ihm richte. „Ich darf alles mitentscheiden“, schildert Mary. „Kinder immer entscheiden lassen, was sie wollten, ist aber auch nicht immer das Beste“, räumt Maximilian ein. „Aber jeder Erwachsene sollte die Meinung von Kindern respektieren“, findet er. Schließlich würden sie ihrerseits auch ihnen auferlegte Pflichten erfüllen, ist sich das Quartett einig und zählt Beispiele auf: Zimmer aufräumen, Hilfe bei der Essenszubereitung und beim Putzen.
Wie sich Kinder gegen Verstöße ihrer Grundrechte wehren können
Bei Ungerechtigkeiten in der Schule könnten sie sich an eine Lehrkraft, einen der Schulsozialarbeiter oder die Schulleitung wenden, erzählen die GSO-Schüler. Mary fällt noch die Polizei ein. Das Kinderschutzzentrum und vor allem die beiden bekannten Ansprechpartner und Experten aus dem Büro für Jugend- und Kinderschutz ruft Schulsozialarbeiter Jens Singer in Erinnerung.
Kindertage feiern, um auf Kinderrechte aufmerksam zu machen, sei aber nur das eine. Wichtig sei auch, dass die Erwachsenen diese Rechte kennen und auch danach handeln würden. Denn was nütze ein weltweiter Vertrag, den inzwischen 193 Länder unterschrieben haben, wenn sich nicht alle daran halten, fragt Mary.