Vegesack. „Manche Leute glauben, wenn ein Baum mit Farbe markiert wurde, dass er dann gefällt wird – das stimmt aber nicht“, sagt Kerstin Doty, Sprecherin beim Umweltbetrieb Bremen. „Wird auf einem Baum eine Nummer angebracht, so hat er ein Kontrollverfahren durchlaufen, bei dem er auf holzzerstörende Pilze, Krankheiten oder Parasiten überprüft wurde. Er steht dann unter laufender Beobachtung."
Baumkontrollen
Baumkontrollen führe der Umweltbetrieb das ganze Jahr über durch, so Doty, und zwar im belaubten und im unbelaubten Zustand. „Umstürzende Bäume und abbrechende Äste können eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen“, sagt sie, „und Gehölze, die nicht mehr standsicher oder bruchgefährdet sind, müssen leider gefällt werden.“ Für jeden gefällten Baum muss Ersatz gepflanzt werden.
Seit einigen Jahren bietet der Umweltbetrieb Bürgern die Möglichkeit eine Patenschaft für neu zu pflanzende Bäume zu übernehmen. Mehr als 390 Bäume wurden in Bremen bereits im Rahmen einer solchen Patenschaft gepflanzt. Auch in Bremen-Nord seien Baumpatenschaften inzwischen sehr beliebt, etwa im Stadtgarten Vegesack oder in Knoops Park. Häufig würden sie zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Geburtstagen in Anspruch genommen werden.
Ersatz für gefällte Bäume
Für 800 Euro kann jeder einen Baum pflanzen lassen, die Pflege übernimmt der Umweltbetrieb. In den Kosten enthalten sind die Aufzucht in der Pflanzschule, der Transport, das Ausheben der Pflanzgrube und die notwendigen Verankerungen. Jeder Baum im Rahmen der Patenschaft soll einen gefällten Baum ersetzen. Baumart und Pflanzort legt der Umweltbetrieb fest. Mit kleineren Spenden ab 50 Euro können zudem Teilpatenschaften für einen Gemeinschaftspatenbaum übernommen werden.
„Die Baumpatenschaften sind ein schönes Programm, das wir gern betreiben, weil dadurch eine enge Verbindung zwischen Mensch und Baum entsteht“, sagt Kerstin Doty. Über die Patenschaften hinaus sind Neupflanzungen von Bäumen bei frohen wie traurigen Anlässen auch in Bremen-Nord beliebt. „Im Stadtgarten Vegesack wurden vor Kurzem vier Bäume neu gepflanzt“, sagt Ortsamtsleiter Heiko Dornstedt, der zugleich Vorsitzender des Fördervereins Stadtgarten Vegesack ist. „Bei einem Baum war er der ausdrückliche Wunsch eines Verstorbenen für sein Begräbnis: Statt Blumen und Kränzen sollte im Stadtgarten ein neuer Baum gepflanzt werden."
Körpersprache der Bäume
Ob ein Baum gefällt und Ersatz gepflanzt werden muss, ermitteln die Fachleute des Umweltbetriebs bei ihren Kontrollen. Dabei interpretieren sie die „Körpersprache“ der Bäume. Auf mechanische oder biologische Belastungen reagiert jeder Baum mit entsprechenden Veränderungen, wie zum Beispiel Astneubildungen oder -abwürfen. Manchmal müssen Gehölze für die Verkehrssicherheit nur zurückgeschnitten werden, etwa, wenn sie einen Weg zu überwuchern drohen. Solche Rückschnitte sind nur bis Ende Februar erlaubt: Vom 1. März bis 30. September gilt das sogenannte „Sommerfällverbot“ - dann dürfen keine Baumfällungen oder Rückschnitte vorgenommen werden, um vor allem Vögel in ihrem Brutgeschäft nicht zu gefährden. Zulässig ist jedoch ein Form- oder Pflegeschnitt, zum Beispiel bei Gartenhecken. Allerdings sind laut Doty Ausnahmen vom Sommerfällverbot möglich, "wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig ist.“