Im Bremer Norden gibt es zwei Stellen, an denen Trinkwasser gewonnen wird. Eine befindet sich in Blumenthal, die andere in Vegesack. Während das Gebiet in Blumenthal bereits vor Jahren unter Schutz gestellt wurde, fehlt dieser Status bisher für die Vegesacker Anlage. Doch das soll sich nun ändern. Der dafür nötige Prozess geht an diesem Mittwoch in die nächste Phase. Die betroffenen Anlieger haben nun vier Wochen lang die Möglichkeit, sich den entsprechenden Antrag der Gesellschaft Wesernetz, den Verordnungsentwurf, das hydrogeologische Gutachten sowie die dazugehörigen Karten anzuschauen.
Die Unterlagen können sowohl im Internet als auch vor Ort eingesehen werden. Möglich ist das im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, im Ortsamt Burglesum, Oberreihe 2, sowie bei der senatorischen Behörde für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, An der Reeperbahn 2. Wer die Dokumente in den Räumen der Verwaltung lesen möchte, muss sich an allen drei Standorten zuvor telefonisch anmelden. Das Ortsamt Vegesack ist dafür unter 04 21 / 361 72 30 erreichbar, das Ortsamt Burglesum unter 04 21 / 361 71 10, die senatorische Behörde unter 04 21 / 361 95 39. Außerdem sind die Aktenstücke auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de mit dem Suchbegriff "Vegesack" zu finden.
Eine Einsicht in die Unterlagen ist noch bis zum 9. September möglich. Bis einschließlich 23. September können Anwohner, Firmen und Vereinigungen, die direkt von der Ausweisung des Wasserschutzgebietes betroffen sind, sich zu dem Vorhaben äußern. "Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen", heißt es vonseiten der Behörde. Wer sich zu den Planungen äußern will, kann dies schriftlich bei den zuständigen Verwaltungen tun.
Sicherung der Grundwasserförderung
Durch die Unterschutzstellung des Gebietes soll die Grundwasserförderung im Bremer Norden gesichert werden. Auch wenn das Wasser in Vegesack gewonnen wird, erstreckt sich das Schutzgebiet nicht nur auf den Nordbremer Stadtteil. Hinzu kommen Bereiche in Burglesum sowie in Schwanewede und Ritterhude. Sowohl die Stadt Bremen als auch der Landkreis Osterholz werden jeweils eigene Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen. Der Großteil des zu schützenden Gebietes wird in Niedersachsen liegen. Dort kommt die Obere Wasserbehörde in Bremen auf eine Fläche von 790 Hektar, in der Hansestadt von 425 Hektar.
Für Anlieger in einer Wasserschutzzone gelten verschiedene Auflagen. So müssen etwa unterirdische Heizöltankanlagen häufiger überprüft werden. Anstatt alle fünf Jahre gilt in einem Schutzgebiet ein Intervall von zweieinhalb Jahren.