Vegesack. Das künftige zentrale Jobcenter für Bremen-Nord soll auf dem Grundstück Hermann-Fortmann-Straße 24 entstehen und zum Ende des Jahres 2015 bezugsfertig sein. Geplant ist, das Gebäude von einem Investor errichten zu lassen und auf zunächst 15 Jahre durch die Stadtgemeinde Bremen anzumieten. Dieses Modell will das Sozialressort von Senatorin Anja Stahmann (Grüne) nach Informationen dieser Zeitung in der kommenden Woche der Sozialdeputation vorschlagen.
Bisher ist das Jobcenter für Bremen-Nord auf vier Standorte verteilt. Hartz-IV-Empfänger haben Anlaufstellen an der Landrat-Christians-Straße in Blumenthal, an der Hindenburgstraße in Lesum sowie an der Lindenstraße und der Gerhard-Rohlfs-Straße in Vegesack. Die Sozialbehörde und die Bundesagentur für Arbeit, die das Jobcenter gemeinsam tragen, betrachten diese Aufsplittung als Notlösung, die nur deshalb gewählt wurde, weil sich kein Gebäude für die Unterbringung von rund 140 Mitarbeitern anbot. Die vier derzeitigen Dienstgebäude genügten heutigen Ansprüchen kaum noch, drei von ihnen seien überdies nicht barrierefrei. Mit dem Grundstück Hermann-Fortmann-Straße 24 in Nachbarschaft des Bahnhofs glaubt man nun, einen geeigneten und gut erreichbaren Standort für ein zentrales Jobcenter gefunden zu haben.
Als erster Schritt soll nun in den nächsten Wochen eine Ausschreibung für das Investorenmodell gestartet werden. Die Alternative, also das Gebäude aus Geldern der öffentlichen Hand zu finanzieren und in Eigenregie zu bauen, wird vom Sozialressort verworfen. Mittel in der erforderlichen Höhe seien schlicht nicht vorhanden, ist aus der Stahmann-Behörde zu hören.
Kalkuliert wird nach Informationen dieser Zeitung nun mit einer jährlichen Miete zwischen 520000 und 576000 Euro. Selbst nach Abzug geringerer Energiekosten und anderer Einsparmöglichkeiten wären das immer noch zwischen 74000 und 130000 Euro mehr, als die Bewirtschaftung der jetzigen vier Standorte im Jahr kostet. Im Sozialressort tröstet man sich damit, dass der Bund als Co-Träger des Jobcenters den Löwenanteil dieser Mehrkosten übernimmt und Bremen maximal 20000 Euro pro Jahr zusätzlich übernehmen müsste. Gegenzurechnen seien zudem die Verkaufs- oder Vermietungserlöse aus den Gebäuden, die Ende 2015 aufgegeben werden.