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E-Säule im Parkverbot Ladehemmung in Vegesack

An der Straße Achterrut in Vegesack steht eine neue Ladesäule für E-Autos. Allerdings sollte dort niemand sein Auto über längere Zeit aufladen.
24.10.2019, 20:03 Uhr
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Von Sylvia Wörmke

E-Tankstellen, an denen Autobesitzer ihre Elektrofahrzeuge auftanken können, sind noch rar gesät. Jetzt aber steht eine zusätzliche Strom-Tankstelle in der Straße Achterrut in Vegesack. Wunderbar, sagen sich die Autofahrer, und steuern sie an. Die Tankstelle ist funktionstüchtig, zwei Fahrzeuge können gleichzeitig betankt werden. Das geschieht auch. So einfach ist es – könnte es wenigstens sein, ist es aber nicht.

Wer hier sein Auto mit Strom versorgt und das Pech hat, dass der Ordnungsdienst vorbeikommt, der bekommt ein Knöllchen. Ein Leser unserer Zeitung machte uns darauf aufmerksam, dass an dem Parkstreifen noch die Schilder mit dem eingeschränkten Halte- beziehungsweise Parkverbot stehen. In diesen erlaubten wenigen Minuten ist es aber schlicht unmöglich, einen Wagen zu betanken. Ein Schildbürgerstreich? So kann man es sehen. Skurril ist es auf jeden Fall. Ausnahmen gibt es nicht, obwohl da die Meinungen auseinandergehen.

Bernd-Stefan Köster, stellvertretender Abteilungsleiter beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV), sagt, dass auf dem Streifen erst dann geparkt und getankt werden kann, wenn es eine entsprechende Beschilderung für eine E-Tankstelle gibt. In anderen Städten sind das zum Beispiel Piktogramme auf der Fläche davor. In der Straße Achterrut, so Köster, handle es sich um eine Übergangssituation. Der Ablauf ist laut Köster folgendermaßen: Erst muss der Betreiber der E-Tankstelle – davon gibt es in Bremen diverse, unter anderem die SWB – die Säule aufstellen und dem ASV Vollzug melden, wenn sie betriebsbereit ist.

Dann ordnet das ASV die Beschilderung an. Meistens handle es sich um Sammelanträge für mehrere Stromsäulen, erläutert Köster das Prozedere. Das geschehe dann aber schnellstmöglich. Solange es aber keine Meldung gibt, in diesem Fall ist die SWB als Betreiberin in der Bringschuld, gelten die bisherigen Schilder, also das eingeschränkte Halte/Parkverbot. In Bremen-Nord betreibt die SWB acht Tankstellen mit 14 sogenannten Ladepunkten, mehrheitlich gibt es also zwei Tankplätze pro Säule.

Normalzustand in ganz Bremen

Etwas anders klingt es, wenn von SWB-Seite der Sachstand erklärt wird. Für das Unternehmen ist die derzeitige Situation in dieser Vegesacker Straße der Normalzustand in ganz Bremen. Das heißt, eine bisherige Parkfläche wird zu einer E-Tankstelle umfunktioniert. Die Flächen müssten markiert werden, sind es aber noch nicht. „Das gilt pauschal für alle“, informiert SWB-Sprecher Christoph Brinkmann.

Derzeit laufen nach seiner Auskunft noch Lösungsgespräche bei den Behörden. Eine offizielle Widmung für E-Tankstellen gebe es in Bremen noch nicht. Verkehrsregelnde Maßnahmen müssten noch aufgehoben werden. Sprich: alte Verkehrsschilder müssen verschwinden beziehungsweise ersetzt werden, ehe jemand sein Auto lange genug zum Aufladen an die Säule stellen darf.

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Brinkmann bezieht sich dabei auf öffentliche Bereiche. Er sagt aber nun auch, dass die Autofahrer trotzdem dort zwei bis drei Stunden kostenlos parken könnten. Auf den Säulen befänden sich entsprechende Hinweise. Einzige Bedingung: Eine Parkscheibe muss im Auto ausgelegt werden. „Das ist nur eine vorübergehende Lösung“, fasst er allerdings zusammen. An der Zapfsäule in der Straße Achterrut gibt es nun keinen Hinweis, dass man mit Parkscheibe hier stehen darf. Also was nun? Wir gehen – wie beim Monopoly – zurück auf Los.

Zurzeit ein Bereich mit eingeschränktem Halteverbot

Aus dem Innenressort, das für das Ordnungsamt zuständig ist, heißt es klipp und klar: „Parken und tanken ist erst dann erlaubt, wenn die genannte Fläche mit einer entsprechenden Beschilderung als Lademöglichkeit oder als Parkplatz für Elektrofahrzeuge ausgewiesen ist.“ Zurzeit handle es sich in dem Bereich um ein eingeschränktes Halteverbot (zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen). Dies gelte auch für Elektrofahrzeuge. Allein die Stromtanksäule – ohne zusätzliche Beschilderung – weise noch keine Parkfläche für E-Fahrzeuge aus. Fazit: Das Parken bedeutet hier eine Ordnungswidrigkeit.

E-Autofahrer sollten also die Säule in der Straße Achterrut besser nicht ansteuern, sondern sich die kostenlose App „Punktlandung“ runterladen und damit erfahren, wo es andere E-Tankstellen gibt, die gerade frei sind. Allerdings sollten sie dann auch darauf achten, ob diese E-Tankstellen, wenn sie sich um öffentlichen Raum befinden, Markierungen haben. Wenn nicht: Knöllchen.

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