Der geplante Mobilfunkmast an der Lerchenstraße beschäftigt mittlerweile auch die Stadtbürgerschaft. Anlass dafür ist eine Anfrage der CDU-Fraktion, die der Senat aus Zeitgründen allerdings nur schriftlich beantwortet hat.
Demnach wurde der Ortsteil Aumund-Hammersbeck bisher durch einen Mobilfunkmast an der Friedrich-Schröder-Straße versorgt. Doch der musste abgerissen werden, damit ein anderes Bauprojekt realisiert werden kann. Seitdem gilt der Bereich als unterversorgt. "Die Standortsuche ist noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort. Allerdings habe man bisher keine weiteren Plätze gefunden, die die Ansprüche des Gesundheitsschutzes erfüllen würden. Ein entsprechender Bauantrag für den Mast an der Lerchenstraße habe die Behörde bereits erreicht, heißt es weiter.
Die Christdemokraten wollten darüber hinaus wissen, wie das Umweltressort das Vorhaben aus Umwelt-, Natur- und Artenschutzgesichtspunkten bewertet. Schließlich könnte womöglich geschützten Amphibien der Weg zu ihren Laichgebieten erschwert werden, so die Fraktion. Laut der Naturschutzbehörde müssten hierbei drei wesentliche Aspekte berücksichtigt werden: die Biotopfunktion, der Artenschutz und das Landschaftserleben. "Das vorhandene Grünland ist wegen seines Artenreichtums ein gesetzlich geschütztes Biotop", heißt es. "Derzeit wird geprüft, inwieweit ein Verlust durch Aufwertung angrenzender schlecht ausgeprägter Grünlandbereiche ausgeglichen werden kann."
Allerdings würden die Amphibien weder durch den Mobilfunkmast selbst noch durch dessen Betrieb beeinträchtigt werden. Auch Vögel und Fledermäuse würden nicht unter dem Bauwerk leiden. Wichtig sei jedoch, dass sämtliche Gehölze erhalten bleiben. Darüber hinaus müsse der Mast außerhalb der Brutzeit der Vögel errichtet werden. Gleiches gelte für Instandsetzungsarbeiten. Ebenfalls berücksichtigt werden müsse die Wanderzeit von Amphibien.
Zeitgleich verweist die Behörde aber auch auf das Landschaftsprogramm, das dem Gebiet eine hohe Bedeutung im Bereich des Erlebens von Natur und Landschaft zuschreibt. Dabei würde sich ein Mobilfunkmast, der sämtliche Bäume überragt, negativ auswirken. "Die Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung im Land Bremen sieht in diesem Fall vor, dass Maßnahmen, die das Landschaftsbild aufwerten oder den Blick auf den Mast abschirmen, in dem vom Eingriff betroffenen Raum umgesetzt werden", schreibt der Senat.