Nachdem Jonas Häger in Süd-Korea Vater geworden ist, wollte er die Geburt beim Standesamt Bremen-Nord nachbeurkunden lassen (wir berichteten). Doch seine Terminanfragen blieben mehr als fünf Wochen unbeantwortet. Nun konnte das Innenressort den Fall aufklären.
"Es hakte an einer Stelle im Standesamt Nord", sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin der Innenbehörde. Nachdem der Lesumer seine Terminanfragen per E-Mail an das Standesamt gesandt hatte, bekam er jedes Mal eine automatische Eingangsbestätigung. "Es wäre besser gewesen, wenn Herr Häger statt einer automatisierten Eingangsbestätigung die Erläuterung erhalten hätte, dass im Ausland geborene Kinder keine Nachbeurkundungen benötigen, sie aber gleichwohl natürlich bekommen können", so die Sprecherin. Außerdem wolle die Behörde nun sicherstellen, dass dies ein bedauerlicher Einzelfall bleibe.
Unbeantwortet blieben allerdings nicht nur die Terminanfragen von Jonas Häger, sondern auch seine E-Mail an das Innenressort. An das hatte er sich gewandt und um Unterstützung in seiner Angelegenheit gebeten. Nach Angaben von Rose Gerdts-Schiffler ging die Mail an den Bürgerbeauftragten der Behörde, der sich zu der Zeit jedoch im Urlaub befand. Normalerweise hätte die Nachricht deshalb an den Stab weitergeleitet werden müssen. Doch dies sei Aufgrund eines Versehenes nicht passiert. "Wir bedauern dies ausdrücklich", betont die Sprecherin.
Da der zuständige Standesbeamte in Vegesack aktuell noch im Urlaub sei, habe sich sein Kollege im Standesamt Bremen-Mitte bereit erklärt, die Nachbeurkundung der Geburt zu übernehmen. Dafür müsse Jonas Häger allerdings in die Hollerallee fahren. Alternativ habe er die Möglichkeit, einen Termin in Vegesack zu vereinbaren. Dabei wolle ihn die Leiterin des Standesamtes jedoch unterstützen.
Jonas Häger war es vor allem deshalb wichtig, die Geburt seines Kindes so schnell wie möglich nachbeurkunden zu lassen, um unter anderem Elterngeld beantragen zu können. Doch dafür ist nicht zwingend eine deutsche Geburtsurkunde nötig, sagt die Behörde. Das koreanische Schriftstück in übersetzter Fassung sei vollkommen ausreichend, um Leistungen wie etwa Elterngeld in Deutschland beantragen zu können. Aus diesem Grund würden Erstbeurkundungen von Kindern, die im jeweiligen Standesamtsbereich geboren wurden, auch vor Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland bearbeitet werden. Schließlich hätten diese Kinder im Gegensatz zu den vor Ort geborenen Mädchen und Jungen schon eine Geburtsurkunde.