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Wohnungsbau im Bremer Norden Borcherdingstraße 10: Ein Projekt – zwei Phasen

Unterrichtet wird in den Gebäuden an der Borcherdingstraße 10 schon lange nicht mehr. Stattdessen sollen auf dem Areal Wohnungen entstehen, die von einer sogenannten Baugemeinschaft errichtet werden.
10.05.2024, 18:00 Uhr
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Borcherdingstraße 10: Ein Projekt – zwei Phasen
Von Aljoscha-Marcello Dohme

Das Areal an der Borcherdingstraße 10 ist seit Jahren von Wildwuchs geprägt. Doch das soll sich in Zukunft ändern. Die Planungen für die Fläche sehen vor allem Wohnungen vor. Die werden allerdings weder von einem Wohnungsunternehmen noch von einem Investor realisiert. Stattdessen will die Stadt das Gelände an eine sogenannte Baugemeinschaft geben. Und zwar im Rahmen eines Erbbauvertrages.

Nach den Worten von Fabio Cecere hat sich die Jury Ende vergangenen Jahres mit den eingereichten Konzepten befasst. "Derzeit befinden wir uns nun in eben jener Phase des zweistufigen Vergabeverfahrens für Baugemeinschaften, in der die Baugemeinschaft das städtebauliche Konzept konkretisiert, verbindlich bauordnungsrechtliche und finanzielle Aspekte klärt und damit die Umsetzbarkeit des Vorhabens sicherstellt", sagt der Sprecher von Immobilien Bremen. "Da somit das laufende Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, herrscht Konsens, noch keine Details bekannt zu geben." Mit dieser Vorgehensweise wolle man zum einen Spekulationen vorbeugen und zum anderen Mitbewerber nicht verunsichern, erklärte Cecere vor einigen Monaten.

Zur aktuellen Phase gehöre auch, dass die zuständigen Gremien der Stadtgemeinde dem Vorhaben zustimmen. Damit könne dann auch der Erbbauvertrag unterschrieben werden. Ist das passiert, will Immobilien Bremen das Ergebnis des Wettbewerbs vorstellen. Einen Termin hierfür gibt es bisher aber noch nicht.

Das zweite Schulgebäude erzählt viel von der Geschichte des Ortes.
René Kotte, Leiter des Bauamtes Bremen-Nord

In jedem Fall soll das Areal aber von einer sogenannten Baugemeinschaft entwickelt werden. Dahinter verbirgt sich ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam bauen und wohnen wollen. Das tun sie nicht anonym, sondern als Gemeinschaft. Idealerweise profitiert davon auch die Nachbarschaft, die dadurch entweder bereichert oder stabilisiert wird. Damit dieser Effekt nach Möglichkeit auch eintritt, geben die Behörden vor, dass die Räume im Erdgeschoss der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssen. Wie die genutzt werden, bleibt aber der Baugemeinschaft überlassen. In Walle etwa hat sich der Zusammenschluss dazu entschieden, eine Fahrradselbsthilfewerkstatt sowie eine Kita in das Konzept zu integrieren.

Das Gelände an der Borcherdingstraße weist allerdings eine Besonderheit auf, die dazu führt, dass die Möglichkeiten für eine öffentliche Nutzung begrenzt sind. Denn auf dem Areal stehen zwei Schulgebäude, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt werden. Eines davon ist das Schulhaus Aumund, das 1845 errichtet wurde. Ausgelegt war die Bildungsstätte für 200 Schüler. Der Bedarf an Unterrichtsplätzen war zu der Zeit aber deutlich größer. Also wurde 1863 direkt nebenan ein weiteres Schulgebäude errichtet.

Während das erste seit 1991 unter Denkmalschutz steht und damit Teil des Konzeptes werden muss, gilt das zweite lediglich als erhaltenswert und könnte somit auch abgerissen werden. Allerdings haben sich sowohl das Bauamt Bremen-Nord als auch das Landesamt für Denkmalpflege dafür ausgesprochen, dass der Erweiterungsbau bleiben soll. "Das zweite Schulgebäude erzählt viel von der Geschichte des Ortes", sagte René Kotte, Leiter des Bauamtes Bremen-Nord im vergangenen Jahr gegenüber der NORDDEUTSCHEN. "Wenn wir die Konzepte bewerten, werden sicherlich die besser abschneiden, die den Erweiterungsbau integrieren."

Einen Bebauungsplan wird es für das Areal nicht geben. Das bedeutet für die Baugemeinschaft, dass jedes einzelne Gebäude auf dem Grundstück zum Stadtbild passen muss. Ein Hochhaus etwa wäre damit an der Stelle keine Option.

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