Die Realisierung der beiden umstrittenen Wohnblöcke an der Weserstraße ist wahrscheinlicher geworden. Am Donnerstagnachmittag haben die Vertreter von SPD, Grünen, Linken und FDP dem Plan in einer Sitzung der Deputation für Stadtentwicklung grundsätzlich zugestimmt – Veränderungen sind nach Auskunft eines Behördensprechers jetzt allenfalls noch im Detail möglich. Die CDU hat sich aus formalen Gründen enthalten. Um das Bauvorhaben in exponierter Lage direkt am Vegesacker Stadtgarten gibt es eine lange Streit-Geschichte.
An der Ecke Weserstraße und Schulkenstraße befindet sich das ehemalige Kontorgebäude der Vulkanwerft. Seit Jahren ist klar, dass eine Neubebauung kommen soll, der entsprechende Bebauungsplan wurde bereits 2007 angeschoben. Bereits im März 2015 hat Investor Ludwig Koehne erste Überlegungen präsentiert, was hier entstehen könnte. Jetzt, knapp fünf Jahre später, hat die Deputation dem Bebauungsplan 1550 und seiner erneuten Auslegung zugestimmt. Ehe der Plan endgültig steht, ist allerdings nach dieser Auslegung ein weiterer Beschluss notwendig.
Der Plan sieht zwei geklinkerte Wohngebäude mit zusammen rund 50 Wohnungen vor, direkt oberhalb des Schleppers „Regina“. Einen Entwurf zu dem Vorhaben des Investors Ludwig Koehne hatte das Architekturbüro Caruso St. John bereits im Jahr 2018 vorgelegt. Danach soll das Gebäude an der Schulkenstraße sieben Geschosse besitzen, dasjenige dahinter fünf Geschosse. Der Bebauungsplan jetzt legt außerdem die maximale Höhe fest: Erlaubt ist demnach, dass der Fußboden der obersten Etage bei 22 Metern über dem Geländeniveau liegt – dazu käme dann noch die Geschosshöhe sowie technische Aufbauten von höchstens drei Metern.
Während die Weserstraße im weiteren Verlauf ein allgemeines Wohngebiet ist – mit strengen Auflagen für Lärmschutz und Gewerbe – bekommen die beiden geplanten Blöcke eine eigene Klassifikation: urbanes Gebiet. Diese Einstufung erlaubt zum einen Gewerbe und Dienstleistung im Erdgeschoss, zum anderen sind höhere Lärmwerte zulässig, was wegen der nähe zum Vulkan-Gebiet und zur sogenannten BBV-Brache von Bedeutung ist. Gegen die Pläne hat es massive Kritik gegeben. Bekanntlich war der Investor im ersten Anlauf mit seinem Vorhaben gescheitert. 2015 hatte er noch beabsichtigt, den Architekten Hadi Teherani mit dem Bau eines 13-geschossigen Hochhauses zu beauftragen.
Doch der öffentliche Widerspruch war zu groß. Auch der jetzige Entwurf ist auf Ablehnung gestoßen. So hatte zum Beispiel die Architektenkammer bemängelt, dass Form und Lage der Gebäude nicht begründet worden sind. Vehementer noch ist die Kritik seitens der Handelskammer und der Lürssen-Gruppe.
Sie fürchten, dass die Betriebe auf dem Werftgelände künftig Einschränkungen hinnehmen und leiser produzieren müssen. In einer Stellungnahme, die auch den Unterlagen der Deputierten beiliegt, heißt es: „Die Handelskammer Bremen lehnt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf entschieden ab.“ Lürssen hatte sogar eine Klage angekündigt. Eine Wohnbebauung an dieser Ecke, so die Argumentation, könnte das Wirtschaften auf dem Werftgelände beeinträchtigen.
Die Bauverwaltung beruft sich allerdings auf ein Lärmgutachten, das offenkundig noch im Januar auf einen aktuellen Stand gebracht worden ist. Die Lärmwerte für das allgemeine Wohngebiet und das urbane Gebiet würden „am Tag und in der Nacht eingehalten“, heißt es in den Papieren. Die Nachbarschaft sei nicht konfliktträchtig, heißt es. Es werde beiden Seiten Rechnung getragen – dem Schutzanspruch des Gewerbes und dem Wunsch, in Vegesack an der Weser attraktiven Wohnraum zu schaffen.