Am Ende hatten sich ihre knapp dreijährigen Bemühungen mit zahlreichen Diskussionen, Briefwechseln und zwei Verhandlungstagen vor Gericht für Martina Wetterich ausgezahlt. 1999 ist die 68-Jährige Bremerin in ihre Wohnung in Rablinghausen gezogen, seit einigen Jahren ist diese im Besitz des Immobilienkonzerns Vonovia. "Dann begannen die Probleme", sagt die Mieterin rückblickend. Nach einer misslungenen Badsanierung – unter anderem wegen falsch verlegter Rinnen, die Wasser in den Wohnungsflur leiteten, – reduzierte Wetterich ihre Zahlungen und bestand auf Mietminderung. Doch damit zeigte sich Vonovia nicht einverstanden und drohte mit einer Zwangsräumung, sollte die Rablinhauserin nicht wieder die volle Miete bezahlen.
Martina Wetterich ging mit ihrem Anwalt Holgert Gautzsch zuversichtlich in die Verhandlung vor dem Bremer Amtsgericht.
"Innerhalb von einer Woche sollte ich dann raus. Sie sagten mir, dann soll ich die Schlüssel abgeben", erinnert sich Wetterich. "Das habe ich mir nicht gefallen lassen und einen Anwalt eingeschaltet." Am Donnerstag wurde die Räumungsklage in zweiter Instanz vor dem Amtsgericht Bremen abgewiesen: Wetterich habe mit ihrer Mietminderung richtig und rechtens gehandelt, so die Entscheidung. "Natürlich bin ich jetzt sehr erleichtert", sagt die Mieterin, "allerdings ist es eine Sauerei, dass ich überhaupt noch mal erscheinen musste."
Denn bereits bei der ersten Verhandlung hatte die 68-Jährige Recht bekommen. Vonovia ging im Anschluss allerdings in Berufung. "Rein theoretisch könnten sie erneut in Berufung gehen", sagt Wetterichs Anwalt Holger Gautzsch, der auf Miet- und Sozialrecht spezialisiert ist. Er hält die Chance aber für "sehr gering, weil Vonovia einen Sachvortrag nicht vorlegen konnte." Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit, dass der Konzern auch vor dem Landgericht scheitern würde, ziemlich hoch. "Wir hoffen einfach, dass Frau Wetterich jetzt Ruhe hat."
Vonovia teilt mit, dass man sich schon vor der Verhandlung mit Wetterich bezüglich der ausstehenden Mietkosten geeinigt habe. "Da geht es um 300 Euro in sechs Raten", sagt Vonovia-Sprecher Olaf Frei. "Grundsätzlich ist das Mittel der Zwangsräumung aber immer das Allerletzte, was wir machen würden." Zum aktuellen Urteil konnte sich der Konzern aufgrund der Kurzfristigkeit noch nicht äußern.
Unterstützung und Kundgebung vor dem Amtsgericht
Knapp eine Stunde vor der Verhandlung am Donnerstag hatten sich Vertreter vom "Bremer Bündnis Zwangsräumungen verhindern" vor dem Gericht versammelt. Einerseits, um Wetterich zu unterstützen, andererseits, um gegen die aus ihrer Sicht Willkür von Wohnungskonzernen aufmerksam zu machen. "Wir lassen die Mieter nicht allein im Kampf gegen den Aktienkonzern Vonovia", sagt Leonie Reiners, Sprecherin des Bremer Bündnisses.
Etwa 20 Teilnehmer versammelten sich mit einem Banner vor dem Bremer Amtsgericht, um gegen Zwangsräumungen von Vonovia und Co. aufmerksam zu machen.
Zusammen mit etwa 20 Teilnehmern präsentierten die Aktivisten ein Banner mit der Aufschrift "Zwangsräumungen verhindern" und verteilten Flugblätter. "Uns ist es wichtig, dass wir präsent sind und die Menschen mobilisieren", sagt Reiners. Wetterich zeigte sich beeindruckt von der Unterstützung: "Ich freue mich, dass so viele zusammengekommen sind", sagt die Rablinghauserin später im Gericht.
Enno Hinz, Mitglied der Vereinigung "Mieter helfen Mietern", hat den Prozess vom Gerichtssaal aus verfolgt. "Ich kenne einige Fälle auch aus meiner Nachbarschaft", sagt Hinz. Erst kürzlich habe ein Mieter am Dobben seine Wohnung zwangsräumen müssen. Martina Wetterich dürfte solch ein Schicksal mit dem Urteil erspart zu bleiben.