Auf einer Strecke von 9,3 Kilometern könnten 15 neue Haltestellen entstehen. Die Straßenbahnlinie 8 soll von Bremen-Huchting u?ber die Landesgrenze nach Stuhr und Weyhe-Leeste führen. Der erste von vier Bauabschnitten hat auf Bremer Boden zwischen Roland-Center und Willakedamm bereits mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen - Leitungen werden gelegt, die Wendeanlage wird barrierefrei umgebaut. Doch wie geht es weiter? Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wird an diesem Donnerstag (20. Januar) über den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Straßenbahnlinie in Niedersachsen entschieden.
In einer mündlichen Verhandlung in der Ritterakademie in Lüneburg werden beide Seiten ihre Sichtweisen darlegen. Eventuell könnte es ein Urteil geben, heißt es vom OVG, die Rechtssprechung werde dann aber schriftlich mitgeteilt. Alle Beteiligten hatten bereits auf ein Urteil im Jahr 2021 gehofft.
Hinter dem Verfahren gegen den Straßenbahnausbau auf der Strecke der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn (BTE) steht eine Klage von Gegnern des Vorhabens. Eigentlich lag der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung ins Bremer Umland schon im Jahr 2013 vor. Doch die Kläger beantragten, diesen Beschluss für den niedersächsischen Teil der Straßenbahnverlängerung aufzuheben. 2016 wurde er dann nach Klagen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg revidiert. Als Grund für die Entscheidung nannte das Gericht, dass die Pläne auf Grundlage des Eisenbahngesetzes und nicht des Personenbeförderungsgesetzes fußen würden. Diese Entscheidung wurde zwar vom Bundesverwaltungsgericht 2019 wieder aufgehoben. Es standen jedoch immer noch Planergänzungsansprüche der Kläger im Raum, die Entscheidung darüber wurde dann an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurückverwiesen.
Die Bremer Verkehrsbehörde wollte sich "aus Respekt vor dem Gericht" erst nach einem Urteil zur Sache äußern. Wie die Gemeinde Stuhr und Weyhe hofft aber auch Bremen auf ein Baurecht.