Die Straßenreinigung soll 2028 wieder in Bremens öffentlichen Dienst zurückkehren. Das hat am Donnerstag der Verwaltungsrat der Bremer Stadtreinigung entschieden. Vom bestehenden Sonderkündigungsrecht der Stadt gegenüber dem örtlichen Entsorgungsunternehmen Nehlsen, das seit 1998 für die Sauberkeit auf den Straßen und Plätzen der Hansestadt zuständig ist, soll dagegen kein Gebrauch gemacht werden. Bremen hätte auf dieser Basis auch 2023 schon aussteigen können. Die Bremer Stadtreinigung war 2018 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet worden. Unter ihrem Dach sind sowohl die Müllabfuhr als auch die Straßenreinigung angesiedelt, in beiden Fällen als halb städtische, halb private Betreibergesellschaften mit dem operativen Partner Nehlsen.
Einstimmiger Beschluss
Der Beschluss des Verwaltungsrates fiel einstimmig. In dem Gremium sind Vertreter von CDU, SPD, Linken und Grünen, des Senats, der Gewerkschaft Verdi sowie zwei Belegschaftsangehörige vertreten. Der Entscheidung lag eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Rekommunalisierung zugrunde. Dem Vernehmen nach lautete deren Grundaussage: 2023 macht eine Kündigung an Nehlsen noch keinen Sinn, eine Rückkehr der Straßenreinigung in den öffentlichen Dienst im Jahr 2028 dagegen sehr wohl.
Als Haupthinderungsgrund für einen früheren Wechsel galt die Standortfrage. Auf das Grundstück an der Juiststraße (Nähe Nordwestknoten), auf dem die Straßenreinigung derzeit angesiedelt ist, hat die Stadt derzeit noch keinen Zugriff. 2028 dagegen schon. Wie zu hören ist, hat die Bremer Stadtreinigung inzwischen einen Kaufvertrag mit Nehlsen über die Fläche unterschriftsreif ausgehandelt. Für rund sechs Millionen Euro soll das Areal in acht Jahren den Eigentümer wechseln. Bei der Straßenreinigung arbeiten derzeit rund 150 Personen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung zur Rekommunalisierung der Straßenreinigung im Grundsatz. „Dies verschafft dem Landeshaushalt perspektivisch deutliche Entlastungen und sichert direkte Einflussmöglichkeiten auf eine ökologische Stadtsauberkeit“, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung. Allerdings erwarte die Gewerkschaft, dass für die Straßenreiniger schon bald der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt. Das sei gegenwärtig noch nicht der Fall.