Straßenprostitution in Bremerhaven ist künftig verboten. Eine entsprechende Verordnung hat der Magistrat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Er legte aber auch eine Ausnahme fest: das Rotlichtviertel in der Lessingstraße zwischen der Hafenstraße und der Potsdamer Straße. Damit ist Straßenprostitution im Bremerhavener Stadtgebiet ausschließlich in der Lessingstraße erlaubt, wo seit langer Zeit auch Bordellbetriebe ansässig sind.
„Mit dieser Verordnung haben wir der Ausbreitung der Straßenprostitution in unserer Stadt eine sinnvolle und klare Grenze gesetzt – zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und auch mit Blick auf die Arbeitsumstände der Prostituierten“, erklärte Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD). Der Erlass der Verordnung sei notwendig gewesen, da den Anliegern sowie Gewerbetreibenden in der Van-Heukelum-Straße, dem Zentrum der Straßenprostitution, die Situation nicht mehr zuzumuten sei. Grantz: „Zudem ist diese Straße ein Teil des Schulwegs von Kindern des Schulzentrums Geschwister Scholl. Allein schon zu deren Schutz sei ein Verbot der Straßenprostitution erforderlich.
Das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) in Bremen soll untersuchen, wie sich die neue Verordnung auf die Entwicklung der Kriminalität und auf die Lebensumstände der Prostituierten auswirkt. Die Verordnung ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt – auch, weil die Bremerhavener Grünen deren Notwendigkeit bezweifeln. Damit gilt in Bremerhaven eine ähnliche Regelung wie in Bremen, wo die sogenannte Sperrgebietsverordnung ein Verbot der Prostitution festlegt. Aber auch in der Hansestadt gibt es eine Ausnahme – die Cuxhavener Straße bis zur Rigaer Straße ist von 19 bis 5 Uhr Bremens einziger erlaubter Straßenstrich.