Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) darf weiterhin sagen, dass hinter dem bestehenden Bordell in der Duckwitzstraße 69 sowie dem Antrag auf einen neuen Bordellbetrieb in der Bürgermeister-Smidt-Str. 31 die in Bremen verbotene Rockergruppe "Hells Angels" steht. Der Eilantrag auf Unterlassung dieser Äußerungen, eingereicht von der Betreibergesellschaft des Bordells in der Duckwitzstraße, blieb auch in zweiter Instanz erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte am Dienstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem März, wenn auch mit einer anderen Begründung.
Zwar folgte das OVG nicht der vom Verwaltungsgericht erfolgten Einordnung, dass es sich bei den Äußerungen Mäurers um eine voraussichtlich wahre Tatsachenbehauptung handelt. Die Richter des OVG sahen darin lediglich ein Werturteil, also eine Meinungsäußerung des Innensenators. Staatliche Stellen dürften im Rahmen des politischen Meinungsbildungsprozesses aber auch Werturteile äußern, "wenn diese auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhten", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Davon sei in diesem Fall auszugehen.
Bereits das Verwaltungsgericht hatte ausgeführt, dass sich der Innensenator auf eine Stellungnahme der Polizei stützte, in der verschiedene Vorkommnisse zusammengefasst wurden, bei denen nicht die Geschäftsführerinnen der Betreibergesellschaft, sondern stets ein Anführer der "Hells Angels" gegenüber der Polizei und anderen Behörden als Verantwortlicher auftrat. Diese Ermittlungsberichte stellten eine hinreichende Tatsachengrundlage für die angegriffenen Äußerungen des Innensenators dar, sagt nun das OVG. Es erscheine zumindest vertretbar, die von der Polizei zusammengetragenen Indizien in der Weise zu würdigen, dass nach den Gesamtumständen von einem maßgeblichen Einfluss der "Hells Angels" auf die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft auszugehen sei.