Mit seiner Klage auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für den Betrieb des Stubu ist der frühere Geschäftsführer der Diskothek, Tim Meister, vor dem Verwaltungsgericht Bremen gescheitert. Die 5. Kammer kam nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen zu der Auffassung, dass er „im gaststättenrechtlichen Sinne als unzuverlässig anzusehen“ sei.
Gestützt wurde diese Einschätzung auf Vorgänge aus der Vergangenheit. Zuletzt hatte Meister das Stubu zwischen 2007 und 2010 als Geschäftsführer einer GmbH geführt. In dieser Zeit habe er „einem unzuverlässigen Dritten bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eingeräumt“, so die Überzeugung des Gerichts.
Dieser „Dritte“ ist Rainer Büsing, der die Stubu-Geschäfte ab 2006 nicht mehr führen durfte. Nachdem es wiederholt Zwischenfälle mit gewalttätigen Türstehern gegeben hatte, war ihm die Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen worden. Büsing hat nach Feststellungen des Gerichts jedoch auch „weiterhin dauerhaft die Kontrolle über die wirtschaftliche Situation des Stubu behalten“. Er habe sich von Meister regelmäßig die Geschäftszahlen vorlegen lassen und zudem dem Sicherheitsdienst Anweisungen erteilt.
Meister sei als Geschäftsführer der Betreibergesellschaft nicht in der Lage gewesen, dies zu verhindern, so das Verwaltungsgericht. Das lasse befürchten, dass er seinen Betrieb auch in Zukunft „nicht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften führen“ werde. Insbesondere bei finanziellen Engpässen sei nicht ausgeschlossen, dass er sich erneut der Einflussnahme Büsings „unterwerfen“ werde. Mit anderen Worten: Das Gericht geht davon aus, das Meister ein Strohmann Büsings ist.
Das bestreitet Tim Meister auf Nachfrage vehement. Er habe alle Entscheidungen selber getroffen und „den Laden sauber geführt.“ Gegen das Urteil werde er die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.
Meister ist auch einer der Geschäftsführer der GmbH, die die Diskothek Gleis 9 betreibt. Nach der Entscheidung des Gerichts will das Stadtamt hier nun ebenfalls die „gewerberechtliche Zuverlässigkeit“ prüfen, wie der stellvertretende Leiter Joachim Becker sagt. Er betont: „Der Ausgang ist völlig offen.“
Das Stubu ist seit September 2013 an Elisabeth und Wolfgang Gerdes verpachtet, ohne dass es seitdem Auffälligkeiten gegeben hätte. Das Ehepaar führt auch das Shagall und das Aladin. Es war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.