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Alter Bio-Supermarkt Genehmigung jetzt in Sicht

Wie sehr der seit drei Jahren leer stehende Bio-Supermarkt Aleco an der Bismarckstraße die Gemüter erhitzt, ist Leserzuschriften an diese Zeitung zu entnehmen. Ein Erklärungsversuch von Behörde und Beirat.
18.08.2022, 07:00 Uhr
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Genehmigung jetzt in Sicht
Von Sigrid Schuer

Die Außenwände über und über mit Graffiti bedeckt und mit einem Bauzaun abgesperrt. Vor einem Gebäude, das seit mittlerweile über drei Jahren leer steht, sammelt sich auch schon mal Müll. Die ganze Situation rund um den ehemaligen Bio-Supermarkt Aleco an der Bismarckstraße empfindet die Anwohnerschaft unter anderem in der Roonstraße als höchst gewöhnungsbedürftig. Das zeigen Zuschriften von Lesern, die die Redaktion nach Veröffentlichung des Artikels "Warten auf die Baugenehmigung" vom 11. August erreicht haben. Die immer wieder gestellte Frage: Wie kann es sein, dass es mit dem von Aleco-Gründer Georg Appel geplanten Neubau so gar nicht vorangeht und was ist eigentlich mit der Baugenehmigung? Appel versichert, dass er kurz nach der Schließung des Marktes im März 2019 den Bauantrag bei der Baubehörde eingereicht habe. Geplant war der Abriss des alten Bio-Supermarktes und die Errichtung eines neuen, plus der Bau von Wohneinheiten darüber.

Laut Jens Tittmann, Sprecher des Bauressorts, dauert die Bearbeitung eines Bauantrages bei der Behörde im Schnitt drei Monate. "Es sei denn, dass er unvollständig ist und noch einmal nachgebessert werden muss." Wie Tittmann weiter ausführt, wird im Rahmen der sogenannten Trägerbeteiligung auch das Gewerbeaufsichtsamt beteiligt. Erst dann könne die finale Abnahme des Brandschutzes erfolgen, was meist der letzte Schritt in einem Genehmigungsverfahren sei. "Wenn das denn alles genehmigungsfähig ist, erteilen wir natürlich auch die Genehmigung. Oder wir müssen eben Nachbesserungen fordern, was das Verfahren verzögert, aber nicht in der Verantwortung der Baubehörde liegt."

Rolle des Beirats

Unterdessen legt der Beirat Östliche Vorstadt großen Wert auf die Feststellung, dass er nicht etwa der Bremsklotz in dem Bauantragsverfahren sei: "Die Beteiligung des Beirats erfolgte, wie im Verfahrensablauf geregelt, erst gegen Ende des Bauantragsverfahrens. Der betreffende Bauantrag ging am 17. Juni 2022 beim Ortsamt ein, wurde bereits am 23. Juni im betreffenden Fachausschuss beraten und die ohne Einschränkungen zustimmende Stellungnahme des Beirats wurde unter Wahrung aller Fristen am 30. Juni an die Bauordnung gesandt", heißt es in einer Stellungnahme von Manuela Jagemann vom Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt.

Wie Jagemann betont, sei der Beirat in dem internen Prüfverfahren zu dem Bauantragsverfahren nicht beteiligt gewesen. Das habe sich aus sehr vielen und nicht ausschließlich einer Seite der Beteiligten (Bauherr, Behörden, Architekten und Planungsbüro) anzulastenden Gründen tatsächlich ungewöhnlich in die Länge gezogen, wie Jagemann einräumt.

Genehmigung in Sicht

Licht ins Dunkel bringt nun abschließend Ressortsprecher Jens Tittmann: "Die letzte fehlende Unterlage ist am 2. Juni dieses Jahres bei uns eingegangen. Dann läuft die Dreimonatsfrist, also bis zum 2. September", erläutert er. Der Beirat habe die Unterlagen am 14. Juni bekommen und am 4. Juli zurückgemeldet. Das sei die Hälfte der Vierwochenfrist. Nun scheint also tatsächlich Bewegung in die Sache zu kommen: "Wir haben der Gewerbeaufsicht eine Frist bis Ende dieser Woche gesetzt", so Tittmann. Und wie üblich erfolge dann als letztes die Prüfung des Brandschutzkonzeptes. Das müsse gesetzlich ein Prüfingenieur Brandschutz machen. Und Tittmann stellt in Aussicht: "Wenn das Brandschutzkonzept genehmigungsfähig ist, werden wir sicherlich auch fristgerecht genehmigen".

Der Ressort-Sprecher hat noch einige Erläuterungen parat, weshalb sich das Baugenehmigungsverfahren letztendlich über drei Jahre hinweg in die Länge gezogen hat: "Wir mussten immer wieder Nachforderungen stellen. So hat der Investor zum Beispiel eingereicht, mehr Fläche zu überbauen und damit mehr Bruttogeschossfläche umzusetzen, als genehmigungsfähig war. Das haben wir ihm dann mitgeteilt, mit der Aufforderung um Nachbesserung. Diese ist dann mehrfach erst nach längeren Verzögerungen erfolgt". Weshalb, das entziehe sich der Kenntnis der Behörde. Das müsse der Investor sagen.

Tittmann sagt aber auch: "Was man uns vorwerfen mag, ist die Tatsache, dass wir einen Architektenwettbewerb gefordert haben. Das erfordert natürlich Zeit, gehört aber nicht zum Genehmigungsverfahren und damit auch nicht zur Dreimonatsfrist. Und solche Wettbewerbe sind laut Senatsbeschluss vorgeschrieben und an dieser Stelle im Umfeld von geschützten, städtebaulichen Ensembles nachvollziehbar".

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