Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Nach Senatsbeschluss Platanenschützer sind enttäuscht

Nach dem Veto des Senats gegen einen Volksentscheid zum Deichschutz am linken Weserufer machen die Platanenschützer ihrem Unmut Luft. Bürgerbeteiligung werde "sabotiert", so die Bürgerinitiative.
22.12.2022, 17:47 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Platanenschützer sind enttäuscht
Von Jürgen Theiner

Einen Volksentscheid über das Hochwasserschutzkonzept am Neustädter Weserufer wird es voraussichtlich nicht geben, jedenfalls nicht parallel zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023. Der Senat hat am Donnerstag den Antrag der Bürgerinitiative "Platanen am Deich" auf Zulassung eines Volksbegehrens (als Vorstufe zum Volksentscheid) für unzulässig erklärt. Begründung: Die Umsetzung des Deichschutzkonzepts der Bürgerinitiative könnte Leib und Leben der Anwohner in der Neustadt gefährden. Im Senat votierten SPD und Grüne für die Nichtzulassung des Volksbegehrens. Sie überstimmten damit die Linken. Auf dieses Verfahren zur Beilegung der Kontroverse innerhalb des rot-grün-roten Bündnisses hatten sich die Parteispitzen am Mittwochabend verständigt (wir berichteten).

Lesen Sie auch

Artikel 140 der Landesverfassung sieht vor, dass der Staatsgerichtshof nun darüber entscheidet, ob die Entscheidung des Senats rechtens ist. Damit steht aber zugleich fest: Selbst wenn Bremens höchstes Gericht das Volksbegehren in den kommenden Wochen doch noch zulassen sollte, wäre die Zeit zu knapp, um am 14. Mai neben der Bürgerschaftswahl auch noch einen Volksentscheid durchzuführen. Zwischenzeitlich müsste nämlich auch noch die Bürgerschaft über das Volksbegehren beraten, anschließend hätte die Wahlbehörde einen Volksentscheid organisatorisch vorzubereiten.

Die Bürgerinitiative (BI) ist enttäuscht. Sie hätte ihr Deichkonzept, das den Erhalt der Platanenreihe zwischen Piepe und Eisenbahnbrücke vorsieht, gern am 14. Mai zur Abstimmung gestellt. Hierfür wurde eigens ein entsprechender Ortsgesetzentwurf formuliert. Für BI-Sprecher Gunnar Christiansen steht fest: "Das Verhalten des Senats ist ein Schlag ins Gesicht der 26.000 Unterzeichner unseres Antrags auf ein Volksbegehren." Es gehe immerhin um rund fünf Prozent der Wahlberechtigten. In Bremen rede die Politik gern vom hohen Wert der Bürgerbeteiligung. "Stattdessen wird sie nun sabotiert", schimpft Christiansen.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)