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Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen Wahlrecht für betreute Menschen soll schon bei Europawahl gelten

Am Montag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung bei den Europawahlen am 26. Mai abstimmen dürfen. Bremen ist auf diesen Fall vorbereitet.
16.04.2019, 22:09 Uhr
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Wahlrecht für betreute Menschen soll schon bei Europawahl gelten
Von Lisa Schröder

Auf das neue Wahlrecht für betreute Menschen ist das Wahlamt Bremen vorbereitet. Es soll schon bei der Europawahl am 26. Mai gelten. „Das stellt uns nicht vor große Herausforderungen“, sagte Evelyn Temme, Leiterin der Geschäftsstelle der Wahlleiter des Statistischen Landesamts, am Tag nach der Entscheidung. „Wir wussten, dass die Entscheidung aussteht, wir haben uns darauf eingestellt.“ Am Montag hatte das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass Menschen mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung bei den Europawahlen abstimmen dürfen.

In der Stadt Bremen betrifft das 57 Menschen. „Das ist im Verhältnis überschaubar“, sagte Temme. Insgesamt profitieren in Deutschland von der Entscheidung mehr als 80 000 Menschen mit einer Betreuung in allen Lebensbereichen – etwa aufgrund einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung. Sie gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind.

Um ihr Votum zur Europawahl abgeben zu können, müssen die Betroffenen die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. In Bremen bleibt dafür Zeit bis zum 5. Mai. Das Wahlamt bietet unter Telefon 367 188 888 und direkt vor Ort Hilfe an. Ein Mitarbeiter kümmert sich gezielt um die Fälle. In das Wählerverzeichnis der Bürgerschafts- und Beiratswahl sind betreute Menschen bereits aufgenommen – erstmals. Denn die Reform des Bremischen Wahlgesetzes ermöglicht die Teilnahme nun wie davor schon in anderen Bundesländern.

Niedersachsen hat mit einer Gesetzesreform Ende März auf die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach die Ausschlüsse bei Wahlen unrechtmäßig sind. Dieser Ansicht ist auch Horst Frehe, Sprecher des Deutschen Behindertenrats und zuvor Abgeordneter sowie Staatsrat in Bremen. „Ich weiß, dass viele betreute Menschen sehr genau wissen, wen sie wählen wollen“, sagte er in einem Interview.

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